Wuhrkorporation Ottenbach,Gemeinde Arth, SZ

Aus Ottenbach
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Notiz vom 25.7.2015

Quelle: www.ortsnamen.ch

Ottenbächli

Beschreibung:

Hof neben dem Ottenbächli (Ag 358); vom Bergsturz verschüttet. (Goldauer Bergsturz 1806)

Kanton: SZ Gemeinde: Arth-Goldau

Deutung: Übertragung des Bachnamens auf den Hof. Kleiner Bach im Besitz eines Ott. | Übertragung des Bachnamens auf den Hof. Zum BW vergleiche man beim GW Ott.

Deutung: Grundwort: Bach m., Diminutiv Bächli, ahd. bah, pah m. mit dem breiten Bedeutungsspektrum 'Bach, kleiner Wasserlauf, Rinnsal, Abfluss aus einem grösseren Gewässer; Wild-, Giess- oder Sturzbach; breit fliessendes Gewässer; fliessendes Wasser', ist das am häufigsten vorkommende Wort in Namen für Fliessgewässer im Kanton Schwyz (Id 4, 947 ff.; AhdWB 1, 779; UNB 1, 150; LUNB 1,1, 79; 2, 67; NWOF 1, 123; ZGON 1, 130). Derselbe Bach wird manchmal verschieden benannt. Das geschieht oft bei Grenzangaben, wo der Bach nach einem bekannten nahe liegenden Gebiet benannt wird. Oder der Oberlauf heisst anders als der Unterlauf. Ein Beispiel dafür findet sich in der Belegreihe zum Namen Bürgelibach (Mu 1323). Je nach sprachlicher Einbettung kann auslautend -ch bei Bach hart oder sehr lenisiert, weich gesprochen werden. Bachnamen können auch zu Grundstücksnamen werden. Es wird in diesem Fall ein anliegendes Gebiet nach dem Bach benannt. Manchmal wird Graben synonym für Bach gebraucht.

"Haus u. Hof, Ottenbächli, mittelgross."

Quelle:(Zay, Karl: Goldau und seine Gegend, wie sie war und was sie geworden, in Zeichnungen und Beschreibungen zur Unterstützung der übriggebliebenen Leidenden. Zürich 1807.)

Der Arzt und Politiker Dr. Karl Zay hat bereits 1807,ein Jahr nach dem Bergsturz, das Buch „Goldau und seine Gegend, wie sie war und was sie geworden„, zur Unterstützung der „übriggebliebenen Leidenden“ bei Orell Füssli in Zürich publiziert. Das Buch ist auch unter dem Namen „Schuttbuch“ bekannt und gilt als eine der bedeutendsten Quellen zu diesem historischen Ereignis. (pe)

Zum Kartenausschnitt: Laut "ortsnamen.ch" soll sich hier (roter Punkt) vor dem Bergsturz von Goldau 1806 der oben beschriebene Hof befunden haben, ebenso das Bächlein. Das Gebiet wurde beim Bergsturz viele Meter hoch verschüttet. Das heute hier fliessende Gewässer heisst "Goldbach" und mündet in den Lauerzersee.

Erwähnt sei an dieser Stelle auch die so genannte Berner Reisegruppe. Die elf Personen aus Bern und Aargau waren von Zug her unterwegs auf die Rigi. Ausgerechnet zum Zeitpunkt der herabstürzenden Massen erreichten sie Goldau; nur vier konnten sich retten. Irrtümlich wird heute oft angenommen, die „Berner Höhe“ sei die Stelle, wo die Reisenden verunglückten. Dem ist aber nicht so. Der Ort erhielt seinen Namen von den Bernern, welche an dieser Stelle halfen, den Verbindungsweg zwischen Arth und Lauerz wiederherzustellen. Die Nachricht der grossen Katastrophe verbreitete sich nämlich wie ein Lauffeuer in der ganzen Eidgenossenschaft. Bereits einen Tag nach dem Unglück entsandten die Nachbarkantone Zug und Luzern Hilfskräfte. Wenig später trafen auch Delegierte aus Zürich und Bern ein. Diese spontanen Hilfsbezeugungen, zusammen mit einer erstmals landesweit koordinierten Spendensammlung, kann heute als Geburtsstunde der schweizerischen Solidarität bezeichnet werden.

Quelle: Gemeindeseite Arth SZ


Notiz 19.10.06

Wuhrkorporation Ottenbach, Arth SZ

Stefan Eichhorn, Arth, hat mit Rudolf Imlig, Wuhrkorporation Ottenbach, gesprochen. Der Bach habe immer so geheissen. Über die Herkunft des Namens weiss er allerdings nichts. Der Bach liegt im Bergsturzgebiet. Vor dem Bergsturz soll hier sumpfiges Gebiet gewesen sein. Ein damaliger Bach könnte Otterbach geheissen haben. Dies sei aber reine Vermutung und durch nichts belegt.

Gemeinde Arth

Bauausschreibung 3.12.2004

ausserhalb der Bauzonen

Bauherrschaft: Wuhrkorporation Ottenbach, v.d. Rudolf Imlig, Gotthardstrasse 42, 6410 Goldau. Bauobjekt: Hochwasser-Ablenkdamm, Chräbel, Goldau, KTN 1555, Koordinaten 682 940/210 220.

Auflagen und Einsprachen

Die Baugespanne sind erstellt. Die Projektpläne liegen zur Einsicht bei der Gemeindekanzlei (Bausekretariat) auf.

Privat-rechtliche Einsprachen sind mittels Klageschrift (gemäss §§ 91 ff ZPO, § 86 GO) beim Bezirksgerichtspräsidium Schwyz, öffentlich-rechtliche Einsprachen mit schriftlicher Eingabe (gemäss § 80 PBG und §§ 38 ff VRP) beim Gemeinderat einzureichen.

Die Einsprachefrist dauert bis 23. Dezember 2004.

Wuhrkorporation Ottenbach, v.d. Imlig Rudolf, Gotthardstrasse 42, Goldau / Wiederinstandstellungs- und Ergänzungsarbeiten am Ottenbach in Goldau, Schutt


GEMEINDERAT ARTH

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