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==""Schupfwuhren"", Konfessions- und
==""Schupfwuhren"", Konfessions- und Güterkonflikte==
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'''Merenschwand, Obfelden und Ottenbach in der Geschichte'''
'''Merenschwand, Obfelden und Ottenbach in der Geschichte'''


Überschwemmungen der Reuss sind
Überschwemmungen der Reuss sind
nichts Neue5, im Gegenteil, vor der
nichts Neues, im Gegenteil, vor der
Reusstalsanierung in den 1970er Jahren
Reusstalsanierung in den 1970er Jahren
standen die Güter viel häufiger
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unter Wasser als heute. So sehr die
unter Wasser als heute. So sehr die
Merenschwander und Ottenbacher
Merenschwander und Ottenbacher
(Obfelden gehörte bis 1847 dazu) gemeinsam
(Obfelden gehörte bis 1847 zu Ottenbach) gemeinsam
darunter litten, so wenig arbeiteten
darunter litten, so wenig arbeiteten
sie in früherer Zeit zusammnen,
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zwischen den Einflussgebieten der beiden
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oft verfeindeten Städte.
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Güter jenseits der Reuss
 
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l4l5 wurde erstmals Grundbesitz von
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Ottenbacher Bauern auf der linken
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Reuss- Seite nachgewiesen. Es handelte
Reuss- Seite nachgewiesen. Es handelte
sich um rund 30 Hektaren Land, wobei
sich um rund 30 Hektaren Land, wobei
<<niemand weiss, wie das Land an Ottenbach
"niemand weiss, wie das Land an Ottenbach
gelangt ist. Die Urkunde zur
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Festlegung der Grenze zwischen Zürich
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und Luzern aus dem Jahr 1429 hielt
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künftig keine "Schupfwuhren"
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mehr zu bauen, sondern nur noch
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Dämme, welch die Nachbarn nicht be
Dämme, welch die Nachbarn nicht benachteiligten, worauf beide Seiten bis
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zum nächsten Gerichtstermin mit ihren
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Verbauungen fortfahren.
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Diese Streitereien führten dazu, dass
Diese Streitereien führten dazu, dass
das Land häufiger überschwemmt wurde.
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festgefahrene Transportschiffe gegen
festgefahrene Transportschiffe gegen
Entgelt zu befreien.
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Fähren und Brückenbau
 
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Obwohl Bremgarten das einzige
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Fährenrecht zwischen Bremgarten undRickenbach besass, setzten die Ottenbacher durch, dass sie für die Bewirtschaftung
Rickenbach besass, setzten die Otten- I
bacher durch, dass sie für die Bewirtschaftung
ihrer Güterjenseits der Reuss
ihrer Güterjenseits der Reuss
eine eigenen Fähre unterhalten durften.
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Tiere und Güter transportieren, auch
Tiere und Güter transportieren, auch
solche, die nicht aus Ottenbach stammten.
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Dennoch erliess Aarau,
Dennoch erliess Aarau, ohne das
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Wissen Zürichs 1823 ein Verbot, die Ottenbacher
Wissen Zürichs 1823 ein Verbot, die Ottenbacher
Fähre zu benutzen.
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Risiko mit Beiträgen der beiden
Risiko mit Beiträgen der beiden
Kantone und weiterer interessierter Gemeinden
Kantone und weiterer interessierter Gemeinden
eine Brücke zu bauen. So er-
eine Brücke zu bauen. So erhielten Ottenbach und Muri Unterstützung
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aus Hedingen, Bonstetten und
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Zwillikon, um eine belastungsfähige Metallbrücke zu finanzieren.
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ihre Brücke 35 Tage vor den Ottenbachern,
ihre Brücke 35 Tage vor den Ottenbachern,
am 24. Juli 1864. Der Triumph
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war, allerdings nur von kurzer
war allerdings nur von kurzer
Dauer, denn bereits zehn Jahre später
Dauer, denn bereits zehn Jahre später
schwemmte ein Hochwasser die
schwemmte ein Hochwasser die

Version vom 25. Juni 2006, 10:59 Uhr

""Schupfwuhren"", Konfessions- und Güterkonflikte

Merenschwand, Obfelden und Ottenbach in der Geschichte

Überschwemmungen der Reuss sind nichts Neues, im Gegenteil, vor der Reusstalsanierung in den 1970er Jahren standen die Güter viel häufiger unter Wasser als heute. So sehr die Merenschwander und Ottenbacher (Obfelden gehörte bis 1847 zu Ottenbach) gemeinsam darunter litten, so wenig arbeiteten sie in früherer Zeit zusammnen, um die Probleme zu mildern. Im Gegenteil: Angespornt von ihren Obrigkeiten, erschwerten sie sich gegenseitig das Leben.

Von Bernhard Schneider

Im Jahr 1394 eroberte die Stadt Luzern die Gemeinde Merenschwand und verwaltete sie als eigenes Amt bis zur Gründung des Kantons Aargau 1803. Zu jener Zeit brachte die Stadt Zürich das Gebiet des heutigen Bezirks Affoltern Schritt für Schritt unter ihre Kontrolle. Damit wurde die Reuss Grenze zwischen den Einflussgebieten der beiden oft verfeindeten Städte.

Güter jenseits der Reuss

l4l5 wurde erstmals Grundbesitz von Ottenbacher Bauern auf der linken Reuss- Seite nachgewiesen. Es handelte sich um rund 30 Hektaren Land, wobei "niemand weiss, wie das Land an Ottenbach gelangt ist". Die Urkunde zur Festlegung der Grenze zwischen Zürich und Luzern aus dem Jahr 1429 hielt fest, dass die Ottenbacher Güter auf der Merenschwander Seite mit einem Graben rund herum "ausgemarcht" waren. Allerdings unterstanden diese Güter der luzernischen Gerichtsbarkeit, was später immer wieder zu Auseinandersetzungen führte.

Da die Reuss nicht in einem festen Bett floss, konnte ihr Lauf mit Verbauungen beeinflusst werden. Die Leute von Lunnern und Ottenbach bauten daher „Schupfwuhren“, also Flussverbauungen, die den Flusslauf zu ihren Gunsten beeinflussten. Die Merenschwander revanchierten sich und bauten ihrerseits "Schupfwuhren". Während Jahrhunderten beklagten sich die Ottenbacher in Zürich und die Merenschwander in Luzern über die Leute auf der anderen Seite des Flusses, worauf der eine Rat dem anderen einen rügenden Brief zukommen liess. Meist einigte man sich auf einen gemeinsamen Augenschein, mahnte Ottenbacher und Merenschwander, künftig keine "Schupfwuhren" mehr zu bauen, sondern nur noch Dämme, welch die Nachbarn nicht benachteiligten, worauf beide Seiten bis zum nächsten Gerichtstermin mit ihren Verbauungen fortfahren.

Diese Streitereien führten dazu, dass das Land häufiger überschwemmt wurde. Sie behinderten aber auch die Schifffahrt, da die Verbauungen die Bildung von Sandbänken förderten. Luzern und Zürich einigte sich daher 1723 darauf, dass künftig keine Verbauungen mehr angelegt werden dürften, welche die Schifffahrt behinderten. Die Untertanen beidseits des Flusses hatten aber keinen Anlass, dies zu beherzigen, da sie ein Interesse daran hatten, festgefahrene Transportschiffe gegen Entgelt zu befreien.

Fähren und Brückenbau

Obwohl Bremgarten das einzige Fährenrecht zwischen Bremgarten undRickenbach besass, setzten die Ottenbacher durch, dass sie für die Bewirtschaftung ihrer Güterjenseits der Reuss eine eigenen Fähre unterhalten durften. Gelegentlich klagten sie, die Merenschwander behinderten sie bei der Benutzung der Fähre. Die Merenschwander der dagegen warfen den Ottenbachern vor, sie führten unerlaubte Transporte von Menschen und Gütern durch. l80l wurden die Fähren der Ottenbacher und der Merenschwander (bei Rickenbach) gleichgestellt. Damit durften auch die Ottenbacher nach Bedarf Menschen, Tiere und Güter transportieren, auch solche, die nicht aus Ottenbach stammten. Dennoch erliess Aarau, ohne das Wissen Zürichs 1823 ein Verbot, die Ottenbacher Fähre zu benutzen. Seit 1726 begehrten die Ottenbacher den Bau einer Brücke, um ihre Güter auf der anderen Flussseite besser bewirtschaften zu können, doch die Pläne scheiterten: Erst anlässlich des Baus der Eisenbahnlinie Zürich - Affoltern am Albis - Zug 1864 wurde das Klima günstiger für den Brückenbau, da man mit der Notwendigkeit leistungsfähigen Zufahrtsstrassen zur Eisenbahn argumentieren konnte. Ottenbach und Muri einigten sich, dass eine Brücke bei Ottenbach ideal sei, während Obfelden und Merenschwand argumentierten, eine Brücke bei Rickenbach sei viel vorteilhafter. Erstmals verliefen die Fronten nicht mehr längs der Reuss, sondern quer dazu. Beide Gesuche wurden vom Bund aber abgelehnt. Beide Interessengruppen beschlossen nun, auf eigenes Risiko mit Beiträgen der beiden Kantone und weiterer interessierter Gemeinden eine Brücke zu bauen. So erhielten Ottenbach und Muri Unterstützung aus Hedingen, Bonstetten und Zwillikon, um eine belastungsfähige Metallbrücke zu finanzieren. Obfelden und Merenschwand entschieden sich für eine Holzkonstruktion, die schneller realisiert werden konnte, und eröffneten ihre Brücke 35 Tage vor den Ottenbachern, am 24. Juli 1864. Der Triumph war allerdings nur von kurzer Dauer, denn bereits zehn Jahre später schwemmte ein Hochwasser die Brücke weg. Gemeinsam entschieden sich Obfelden und Merenschwand nun für eine stabilere Konstruktion, die 1876 eingeweiht wurde. Inzwischen hatten sich die politischen Verhältnisse so weit geändert, dass sich die nachbarschaftlichen Konflikte auf gegenseitige Neckereien reduzierten, denn die 1848 mit der Bundesverfassung eingeführte Personenfreizügigkeit erlaubte Katholiken und Protestanten, künftig ungehindert miteinander Kontakt zu pflegen.


Quelle: Bernhard Schneider. Anzeiger aus dem Bezirke Affoltern, Freitag 23. Juni 2006