Reuss- Notizen: Unterschied zwischen den Versionen

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mehr zu'bauen, sondern nt'rr ngch
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Dämme, welchsdie Nachbarn nicht be
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das Land häüfiger überschwelnmt wurde.
Sie behinderten aber auch die
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von Sandbänken fürderten. Luzern
und Züri,ch einigten sich daher
1723 darauf, dass künftig keine Verbauungen
mehr angelegt werden dürften,
welche die Schifffahrt behinderten.
Die Untertanen beidseits des Flusses
hatten aber keinen Anlass, dies zu beherzigen,
da sie ein Interesse daran hatten,
festgefahrene Transportschiffe gegen
Entgelt zu befreien.
Fähren und Brückenbau
Obwohl Bremgarten das einzige
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Rickenbach besass, setzten die Otten- I
bacher durch, dass sie für.die Bewirtschaftung
ihrer Güterjenseits der Reuss
eine eigane Fähre unterhalten drrrften.
Gelegentlich klagten sie, die Mdrenschwander
behinderten sie bei dqBenutzung
der Fähre. Die Merenschwällt*.
der dagegen warfen den Ottenbachern
vor, sie führten unerlaubte Transporte
von Menschen und Gütern durch. l80l
wurden die Fähren der Ottenbacher und
der Merenschwander (bei Rickenbach)
gleichgestellt. Damit durften auch die
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Tiere und Güter transportieren, auch
solche, die nicht aus Ottenbach stammten.
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auf der anderen Flussseite besser bewirtsphaften
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Version vom 24. Juni 2006, 19:34 Uhr

Uberschwemmungen der Reuss sind nichts Neue5, im Gegenteil, vor der Reusstalsanierung in den l970er Jahren standen die Güter viel häufiger unter'Wasser als heute. So sehr die Merenschwander und Ottenbacher (Obfelden gehörte bis 1847 dazu) gemeinsam darunter littenrso wenig arbeiteten sie in früherer Zeit zusaminen, um dle Probleme zu mildern.Im Gegenteil: Angespornt von ihren Obrigkeiten, erschwerten sie sich gegenseitig das Leben. Voru BTnTHARD ScHNETDER - Im Jahr 1394 eroberte die Stadt Luzern die Gemeinde Merenschwand und verwaltete sie als eigenes Amt bis zur Gründung des Kantons Aargau 1803. Zu jener Zeitbrachte die Stadt Zrdrrich das Gebiet des heutigen Bezirks Affoltern Schritt für Schritt unter ihre Kontrolle. Damit wurde die Reuss Grenze zwischen den Einflussgebieten der beiden oft verfeindeten Städte. Güter jenseits der Reuss l4l5 wurde erstmals Gnrndbesitz von Ottenbacher Bauern auf der linken Reuss-Seite nachgewiesen. Es handelte sich um rund 30 Hektaren Land, wobei <<niemand weiss, wie das Land an Ottenbach gelangt isb>. Die Urkunde zur Festlegung der Grenze zwischen Züirch und Luzern aus dem Jahr 1429 hielt fest, dass die Ottenbacher Güter aufder Merarschwander Seite mit einem Graben rund herum (ausgemarcht> waren.. Allerdings unterstanden diese Güter der luzernischen Gerichtsbarkeit, was später immer wieder zu Auseinandersetzungen führte. Da die Reuss nicht in einem festen Beü floss, konnte ihr Lauf mitVerbauungen beeinflusst werden. Die Leute von Lunnern und Ottenbach bauten daher < Schupfivuhreru>, also Flussverbauungen, die den Flusslaufzu ihren Gunsten beeinflussten. Die Merenschwander revanchierten sich und bauten ihrerseits <Schupfivuhren>. Während Jahrhunderten beklagten sich die Ottenbacher in Zürich und die Merenschwander in Luzern über die Leute auf der anderen Seite des Flusses, worauf der eine Rat dem anderen einen rügenden Brief zukommen liess. Meist einigte man sich auf einen gemeinsamen Augenschein, mahnte' Ottenbacher und Merenschwander, küfrftig keihe <Schupfivutrren>> mehr zu'bauen, sondern nt'rr ngch Dämme, welchsdie Nachbarn nicht be

z rachteiligten, worauf beide Seiten bis zum nächsten Gerichtstermin mit ihren Verbauungen fortfuhren. Diese Streitereien führten dazu, dass das Land häüfiger überschwelnmt wurde. Sie behinderten aber auch die Schiffiahrt, da dieVerbauungen die Bildong von Sandbänken fürderten. Luzern und Züri,ch einigten sich daher 1723 darauf, dass künftig keine Verbauungen mehr angelegt werden dürften, welche die Schifffahrt behinderten. Die Untertanen beidseits des Flusses hatten aber keinen Anlass, dies zu beherzigen, da sie ein Interesse daran hatten, festgefahrene Transportschiffe gegen Entgelt zu befreien. Fähren und Brückenbau Obwohl Bremgarten das einzige Fährenrecht zwischen Bremgarten und I Rickenbach besass, setzten die Otten- I bacher durch, dass sie für.die Bewirtschaftung ihrer Güterjenseits der Reuss eine eigane Fähre unterhalten drrrften. Gelegentlich klagten sie, die Mdrenschwander behinderten sie bei dqBenutzung der Fähre. Die Merenschwällt*. der dagegen warfen den Ottenbachern vor, sie führten unerlaubte Transporte von Menschen und Gütern durch. l80l wurden die Fähren der Ottenbacher und der Merenschwander (bei Rickenbach) gleichgestellt. Damit durften auch die Ottenbacher nach Bedarf Menschen, Tiere und Güter transportieren, auch solche, die nicht aus Ottenbach stammten. Dennoch erliess Aarati. ohne das Wissen Ztirichs I 823 ein Verbot, üip Ottenbacher Fähre zu benutzen. '\. 'Seit 1726 begehrten die Ottenbaclh den Bau einer Brücke, um ihre Güter auf der anderen Flussseite besser bewirtsphaften zu können, doch die Plä