Fronhof: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. März 2015, 17:30 Uhr

Fronhof

Informationen zu Fronhof:

Auszug aus dem Historisches Lexikon der Schweiz

http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D13700.html

Im Rahmen der zweigeteilten klass. Grundherrschaft des Früh- und HochMA war der F. das herrschaftl. und wirtschaftl. Zentrum eines Hofverbandes (auch Villikation). Grosse Grundherrschaften, v.a. von Königen und Kirchen, bildeten z.T. weit verzweigte Netze solcher Hofverbände mit Ober-, Haupt- und Nebenhöfen aus.

Der F. selber, in den Quellen meist villa oder curtis (dominica) genannt, war Sitz des Grundherrn oder seines lokalen Verwalters ( Meier , Cellerar ). Die Bedeutung und Ausstattung eines F.s reichte vom wenig herausragenden Bauernhof bis zum Grossbetrieb mit zahlreichen unfreien Hofhörigen, Herrenhaus, diversen Nebengebäuden und befestigter Hofstatt. Oft fand sich eine Kirche angegliedert, die dort, wo ein eigentl. F. fehlte, dessen Funktion z.T. übernahm. Unmittelbar zum F. gehörte Bodeneigentum, das als sog. Salland in Eigenwirtschaft bebaut wurde. Es bestand v.a. aus Ackerland, konnte aber auch Weiden, Waldungen, Sonderkulturen wie Wein- und Obstgärten oder spezielle Einrichtungen wie Mühlen und Fischteiche umfassen. Den Gegenpol im zweigeteilten Hofverband bildeten die Huben der abhängigen Bauern, die zu Abgaben und Frondiensten auf dem F. verpflichtet waren.


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