Die Fähre

Aus Ottenbach
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Da frilher in unserer Gegend keine Briicken iiber die Reuss vorhanden waren, wurden an diversen Orten mit Fdhren Leute, Wagen, Pferde, Vieh und Waren iiber die Reuss transportiert. Bekannt ist, dass bereits im 16./17. Jahrhundert in Bremgarten, Lunkhofen-Rottenschwil, in Ottenbach und in Rickenbach- Merenschwand solche Fdhren in Betrieb waren, zum Teil mit ciffentlich bekannten Fdhrrechten. Oft gab es Streit zwischen den Fdhrenbesitzern und Gemeinden wegen der Konkurrenzierung, da von den Fdhrenbeniitzern Gebiihren zu entrichten waren. Anstelle des Hauses mit dem Restaurant <Reussbriicke> in Ottenbach stand friiher ein sogenanntes Fdhrhaus, das der Korporationsgemeinde Ottenbach gehcirte, die eine Personen- und eine Karrenfdhre in Betrieb hatte, damit die Ottenbacher ihren grossen Landsitz jenseits der Reuss bebauen und nutzen konnten.. Alle drei bis fiinf Jahre wurde das sogenannte Reuss-Fahr dem meistbietenden Pdchter aus Ottenbach auf einer ciffentlichen Gant zugeschlagen. Der Fdhrmann wohnte mit seiner Familie im Haus an der Reuss und war nebenbei mit etwa einem Juchart Land und einer kleinen Scheune mit Stall noch Kleinbauer. Der Pdchter musste der Korporationsgemeinde jdhrlich fiir die Pacht den erganteten Bargeldbetrag bezahlen fiir das Fahr, die Liegenschaft und das Land. Fiir den Fdhrdienst durfte er von den Beniitzern, die von der Korporationsgemeinde festgelegten Gebtihren in den eigenen Sack kassieren. - Im Heuet mussten etwa 400 Fuder nach Ottenbach iibersetzt werden. 1796 gab es wieder Streit zwischen den Merenschwandern und den Ottenbachern. Der Landvogt von Merenschwand beklagte sich beim Landvogt in Knonau, dass die Ottenbacher - denen sie immer ihr Fdhrrecht abgesprochen hatten - unerlaubt Personen, Vieh und Wagen iibersetzten. Es nutzte alles nichts, die Ottenbacher betrieben weiterhin ihre eigene Fdhre. Die ersten Bemiihungen bei den Behcirden ftir den Bau einer Reussbriicke waren erfolglos. 1798 wurde endlich in Bern ein Beschluss gefasst, die bei einzelnen Fdhren bestehenden Vorrechte aufzuheben. Die Merenschwander und Ottenbacher hatten nun die gleichen Rechte zum Fdhrbetrieb. Die Streitereien und Schikanen gingen aber auch im 18. Jahrhundert weiter. Den Ottenbachem wurde der Vorwurf semacht, auf ihrer Fdhre zollpflichtige Handelsware wie Roggen usw. vom Kanton Ziji'chin den Aargau zu transportieren; dies sei nur der Fdhre in Rottenschwil gestattet. 1828 wurde dann die Zollerhebung auf den Waren ganz aufgehoben. Im gleichen Jahr baute die Korporationsgemeinde an der Reuss ein neues Fdhrhaus. 1845 wurde an den Regierungsrat in Ziirich erneut ein Gesuch gestellt ftir den Bau einer Briicke. vk d r s: