Die Fähre: Unterschied zwischen den Versionen
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Leute, Wagen, Pferde, Vieh und Waren | Leute, Wagen, Pferde, Vieh und Waren über die Reuss transportiert. | ||
Bekannt ist, dass bereits im 16./17. Jahrhundert in Bremgarten, | Bekannt ist, dass bereits im 16./17. Jahrhundert in Bremgarten, | ||
Lunkhofen-Rottenschwil, in Ottenbach und in Rickenbach- | Lunkhofen-Rottenschwil, in Ottenbach und in Rickenbach- | ||
Merenschwand solche | Merenschwand solche Fähren in Betrieb waren, zum | ||
Teil mit | Teil mit öffentlich bekannten Fährrechten. Oft gab es Streit | ||
zwischen den | zwischen den Fährenbesitzern und Gemeinden wegen der | ||
Konkurrenzierung, da von den | Konkurrenzierung, da von den Fährenbenützern Gebühren | ||
zu entrichten waren. | zu entrichten waren. | ||
Anstelle des Hauses mit dem Restaurant | Anstelle des Hauses mit dem Restaurant "Reussbrücke" in | ||
Ottenbach stand | Ottenbach stand früher ein so genanntes Fährhaus, das der | ||
Korporationsgemeinde Ottenbach | Korporationsgemeinde Ottenbach gehörte, die eine Personen- | ||
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ihren grossen Landsitz jenseits der Reuss bebauen | ihren grossen Landsitz jenseits der Reuss bebauen | ||
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Alle drei bis | Alle drei bis fünf Jahre wurde das so genannte Reuss-Fahr | ||
dem meistbietenden | dem meistbietenden Pächter aus Ottenbach auf einer öffentlichen | ||
Gant zugeschlagen. Der | Gant zugeschlagen. Der Fährmann wohnte mit seiner | ||
Familie im Haus an der Reuss und war nebenbei mit etwa | Familie im Haus an der Reuss und war nebenbei mit etwa | ||
einem Juchart Land und einer kleinen Scheune mit Stall noch | einem Juchart Land und einer kleinen Scheune mit Stall noch | ||
Kleinbauer. Der | Kleinbauer. Der Pächter musste der Korporationsgemeinde | ||
jährlich für die Pacht den erganteten Bargeldbetrag bezahlen | |||
für das Fahr, die Liegenschaft und das Land. Für den Fährdienst | |||
durfte er von den | durfte er von den Benützern, die von der | ||
Korporationsgemeinde festgelegten | Korporationsgemeinde festgelegten Gebühren in den eigenen | ||
Sack kassieren. - Im Heuet mussten etwa 400 Fuder | Sack kassieren. - Im Heuet mussten etwa 400 Fuder | ||
nach Ottenbach | nach Ottenbach übersetzt werden. | ||
1796 gab es wieder Streit zwischen den Merenschwandern | 1796 gab es wieder Streit zwischen den Merenschwandern | ||
und den Ottenbachern. Der Landvogt von Merenschwand | und den Ottenbachern. Der Landvogt von Merenschwand | ||
beklagte sich beim Landvogt in Knonau, dass die Ottenbacher | beklagte sich beim Landvogt in Knonau, dass die Ottenbacher | ||
- denen sie immer ihr | - denen sie immer ihr Fährrecht abgesprochen hatten | ||
- unerlaubt Personen, Vieh und Wagen | - unerlaubt Personen, Vieh und Wagen übersetzten. Es | ||
nutzte alles nichts, die Ottenbacher betrieben weiterhin ihre | nutzte alles nichts, die Ottenbacher betrieben weiterhin ihre | ||
eigene | eigene Fähre. | ||
Die ersten | Die ersten Bemühungen bei den Behörden für den Bau einer | ||
Reussbrücke waren erfolglos. 1798 wurde endlich in Bern ein | |||
Beschluss gefasst, die bei einzelnen | Beschluss gefasst, die bei einzelnen Fähren bestehenden Vorrechte | ||
aufzuheben. Die Merenschwander und Ottenbacher | aufzuheben. Die Merenschwander und Ottenbacher | ||
hatten nun die gleichen Rechte zum | hatten nun die gleichen Rechte zum Fährbetrieb. | ||
Die Streitereien und Schikanen gingen aber auch im 18. Jahrhundert | Die Streitereien und Schikanen gingen aber auch im 18. Jahrhundert | ||
weiter. Den | weiter. Den Ottenbachern wurde der Vorwurf | ||
gemacht, auf ihrer Fähre zollpflichtige Handelsware wie | |||
Roggen usw. vom Kanton | Roggen usw. vom Kanton Zürich in den Aargau zu transportieren; | ||
dies sei nur der | dies sei nur der Fähre in Rottenschwil gestattet. | ||
1828 wurde dann die Zollerhebung auf den Waren ganz aufgehoben. | 1828 wurde dann die Zollerhebung auf den Waren ganz aufgehoben. | ||
Im gleichen Jahr baute die Korporationsgemeinde | Im gleichen Jahr baute die Korporationsgemeinde | ||
an der Reuss ein neues | an der Reuss ein neues Fährhaus. 1845 wurde an den Regierungsrat | ||
in Ziirich erneut ein Gesuch gestellt | in Ziirich erneut ein Gesuch gestellt für den Bau | ||
einer | einer Brücke. | ||
1g62 noch vor Baubeginn an der ersten | 1g62 noch vor Baubeginn an der ersten Brücke in Ottenbach | ||
wurdedasReuss- | wurdedasReuss-Fahr zum letztenmal öffentlichVergantet. | ||
Für den jährlichen Betrag von Fr. I 260'- wurde das Fährrecht | |||
mit Fährhaus, Scheune, Stall und Land dem Bernhard | |||
Hegetschweiler aus Ottenbach | Hegetschweiler aus Ottenbach zugeschlagen. Zum Inventar | ||
gehörten 1 Wagen-, 1 Hand- und ein Grienschiff samt Fährseil | |||
und | und Ausrüstung Der Fährenunterhalt ging immer zu | ||
Lasten der Korporationsgemeinde' | Lasten der Korporationsgemeinde' | ||
In den Bedingungen | In den Bedingungen für den Fährmann stand wörtlich: | ||
Der | Der Pächter bezieht den auf der Tafel am Fährhaus festgesetzten Tarif, | ||
soweit die Hinüberzuschiffenden keine | |||
Gemeindegenossen sind, oder auf die der Artikel 10 des | Gemeindegenossen sind, oder auf die der Artikel 10 des | ||
Gantrodels keine Anwendung findet | Gantrodels keine Anwendung findet. | ||
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Wenn notwendig, ist der Korporationsmauser mit dem | Wenn notwendig, ist der Korporationsmauser mit dem | ||
Handschiff gratis zu iibersetzen | Handschiff gratis zu iibersetzen. | ||
Viele Korporationsmitglieder arbeiteten im Winter monatelang | Viele Korporationsmitglieder arbeiteten im Winter monatelang | ||
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der | der Korporation, unentgeltlich zu erbringenden Ufersanierungen. | ||
Diese Arbeiten dienten dem Schutz vor Landüberschwemmungen. | |||
Auf der | Auf der Zürcher Seite mussten ständig | ||
3 300 Fuss und jenseits 4 800 Fuss | 3 300 Fuss und jenseits 4 800 Fuss Reusswehrungen instand | ||
gehalten werden. Die Korporationsmitglieder waren | gehalten werden. Die Korporationsmitglieder waren demzu folge in | ||
der Lage, auch mit | der Lage, auch mit schwerbeladenen Kiesschiffen auf | ||
der Reuss zu | der Reuss zu manövrieren. | ||
Mit der | Mit der Eröffnung der neuen Reussbrücke im August 1864 | ||
wurde der Jahrhunderte dauernde | wurde der Jahrhunderte dauernde Fährbetrieb in Ottenbach | ||
eingestellt. Die | eingestellt. Die Wagenfähre samt Drahtseilen usw'.wurden im | ||
Noiember 1,864 in Johannes Trottmann in Rottenschwil | Noiember 1,864 in Johannes Trottmann in Rottenschwil | ||
verkauft.DadasGrienschiff,dasmanauchtageweisemieten | verkauft.DadasGrienschiff,dasmanauchtageweisemieten |
Version vom 28. Juli 2006, 11:38 Uhr
Die Fährleute und die Kiesschiffer
Da früher in unserer Gegend keine Brücken über die Reuss vorhanden waren, wurden an diversen Orten mit Fähren Leute, Wagen, Pferde, Vieh und Waren über die Reuss transportiert.
Bekannt ist, dass bereits im 16./17. Jahrhundert in Bremgarten, Lunkhofen-Rottenschwil, in Ottenbach und in Rickenbach- Merenschwand solche Fähren in Betrieb waren, zum Teil mit öffentlich bekannten Fährrechten. Oft gab es Streit zwischen den Fährenbesitzern und Gemeinden wegen der Konkurrenzierung, da von den Fährenbenützern Gebühren zu entrichten waren.
Anstelle des Hauses mit dem Restaurant "Reussbrücke" in Ottenbach stand früher ein so genanntes Fährhaus, das der Korporationsgemeinde Ottenbach gehörte, die eine Personen- und eine Karrenfähre in Betrieb hatte, damit die Ottenbacher ihren grossen Landsitz jenseits der Reuss bebauen und nutzen konnten.
Alle drei bis fünf Jahre wurde das so genannte Reuss-Fahr dem meistbietenden Pächter aus Ottenbach auf einer öffentlichen Gant zugeschlagen. Der Fährmann wohnte mit seiner Familie im Haus an der Reuss und war nebenbei mit etwa einem Juchart Land und einer kleinen Scheune mit Stall noch Kleinbauer. Der Pächter musste der Korporationsgemeinde jährlich für die Pacht den erganteten Bargeldbetrag bezahlen für das Fahr, die Liegenschaft und das Land. Für den Fährdienst durfte er von den Benützern, die von der Korporationsgemeinde festgelegten Gebühren in den eigenen Sack kassieren. - Im Heuet mussten etwa 400 Fuder nach Ottenbach übersetzt werden.
1796 gab es wieder Streit zwischen den Merenschwandern und den Ottenbachern. Der Landvogt von Merenschwand beklagte sich beim Landvogt in Knonau, dass die Ottenbacher - denen sie immer ihr Fährrecht abgesprochen hatten - unerlaubt Personen, Vieh und Wagen übersetzten. Es nutzte alles nichts, die Ottenbacher betrieben weiterhin ihre eigene Fähre.
Die ersten Bemühungen bei den Behörden für den Bau einer Reussbrücke waren erfolglos. 1798 wurde endlich in Bern ein Beschluss gefasst, die bei einzelnen Fähren bestehenden Vorrechte aufzuheben. Die Merenschwander und Ottenbacher hatten nun die gleichen Rechte zum Fährbetrieb.
Die Streitereien und Schikanen gingen aber auch im 18. Jahrhundert weiter. Den Ottenbachern wurde der Vorwurf gemacht, auf ihrer Fähre zollpflichtige Handelsware wie Roggen usw. vom Kanton Zürich in den Aargau zu transportieren; dies sei nur der Fähre in Rottenschwil gestattet.
1828 wurde dann die Zollerhebung auf den Waren ganz aufgehoben. Im gleichen Jahr baute die Korporationsgemeinde an der Reuss ein neues Fährhaus. 1845 wurde an den Regierungsrat in Ziirich erneut ein Gesuch gestellt für den Bau einer Brücke.
1g62 noch vor Baubeginn an der ersten Brücke in Ottenbach wurdedasReuss-Fahr zum letztenmal öffentlichVergantet. Für den jährlichen Betrag von Fr. I 260'- wurde das Fährrecht mit Fährhaus, Scheune, Stall und Land dem Bernhard Hegetschweiler aus Ottenbach zugeschlagen. Zum Inventar gehörten 1 Wagen-, 1 Hand- und ein Grienschiff samt Fährseil und Ausrüstung Der Fährenunterhalt ging immer zu Lasten der Korporationsgemeinde'
In den Bedingungen für den Fährmann stand wörtlich: Der Pächter bezieht den auf der Tafel am Fährhaus festgesetzten Tarif, soweit die Hinüberzuschiffenden keine Gemeindegenossen sind, oder auf die der Artikel 10 des Gantrodels keine Anwendung findet.
Die Preise:
Für so genanntes Privatfuder Für Fuder, welche zur Betreibung der I häuslichen Bedürfnisse erachtet werden 40 Rappen Für Fuder zum Bau der 1. Reussbrücke 25 Rappen Wenn notwendig, ist der Korporationsmauser mit dem Handschiff gratis zu iibersetzen.
Viele Korporationsmitglieder arbeiteten im Winter monatelang mit dem Grienschiff an den, laut Gemeindegesetz von der Korporation, unentgeltlich zu erbringenden Ufersanierungen. Diese Arbeiten dienten dem Schutz vor Landüberschwemmungen. Auf der Zürcher Seite mussten ständig 3 300 Fuss und jenseits 4 800 Fuss Reusswehrungen instand gehalten werden. Die Korporationsmitglieder waren demzu folge in der Lage, auch mit schwerbeladenen Kiesschiffen auf der Reuss zu manövrieren.
Mit der Eröffnung der neuen Reussbrücke im August 1864 wurde der Jahrhunderte dauernde Fährbetrieb in Ottenbach eingestellt. Die Wagenfähre samt Drahtseilen usw'.wurden im Noiember 1,864 in Johannes Trottmann in Rottenschwil verkauft.DadasGrienschiff,dasmanauchtageweisemieten konnte,weiterinBetriebblieb,kauftedieKorporationsgemeinde von den Fdhrmdnnern Gebr' Schneebeli in den 3t"in"- no.h drei Ruder fiir total 25 Franken. Einheimische bezahlten 5 Franken und Auswdrtige 6 Franken Miete pro Tagftr das Grienschiff.
1g71 wurde beim schiffmacher Maurer in Beckenried ein neues Schiff bestellt, jedoch mit der Bedingung, dass er die Eisenbeschldge vom alten Schiff wieder verwenden miisse. Mit der Ansihaffung eines neuen Grienschiffes blieb das Rudern und stacheln in ottenbach weiterhin erhalten, bis lsSS15UnentwegtedenPontonier.Fahrvereinottenbach griindeten.
LU O"n 1. Januar 1874 verkaufte die KorporationsgenossenschattfiirFr. 6000.-dasehemaligeFdhrhaussamteinem Juchart Land an den ehemaligen Pdchter Bernhard Heget- 25 Rappen schweiler.
Wilfried Leutert
Quelle:Wilfried Leutert, 100 Jahre Pononierfahrverein Ottenbach 1888-1988, Letzi- Druck Zürich