Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden: Unterschied zwischen den Versionen

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Einträge über Obfelden Seite 15
Einträge über Obfelden Seite 15
'''1847 Trennung von Obfelden und Ottenbach'''. Die fünf Weiler Bickwil, Toussen, Wolsen und Ober- und Unterlunnern werden zur politischen Gemeinde Obfelden zusammengeschlossen.


==Politische Gemeinde Obfelden==
==Politische Gemeinde Obfelden==
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'''I A Urkunden auf Pergament'''
'''I A Urkunden auf Pergament'''


10 Urkunden 1559 -1.671; darunter:
10 Urkunden 1559 -1671; darunter:


Urteilsspruch 1559 mit Trennung des bis anhin gemeinsam
Urteilsspruch 1559 mit Trennung des bis anhin gemeinsam
genutzten
genutzten
'Weidgangs
Weidgangs
in den Fronwäldern und im Wolsermoos
in den Fronwäldern und im Wolsermoos
zwischen den drei Gemeinden Maschwanden, Wolsen
zwischen den drei Gemeinden Maschwanden, Wolsen
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obrigkeitlich ausgestellte Urkunden 1559 mit Abweisung
obrigkeitlich ausgestellte Urkunden 1559 mit Abweisung
von Einsprachen und Weiterzug von Ober- und Niederlunnern
von Einsprachen und Weiterzug von Ober- und Niederlunnern
gegen diese Trennung; Urteilsspruch 1559 mit
gegen diese Trennung; '''Urteilsspruch 1559''' mit
Berücksichtigung des Weidrechts von Jörg Meyer, des Müllers
Berücksichtigung des Weidrechts von '''Jörg Meyer, des Müllers
in Rickenbach, für zwei Haupt Vieh auf dem gemeinen
in Rickenbach''', für zwei Haupt Vieh auf dem gemeinen
Weidgang von Wolsen in Folge der flurrechtlichen Trennung
Weidgang von Wolsen in Folge der flurrechtlichen Trennung
der die Gemeinden; sog. Treibbrief 1572 (pro namentlich
der die Gemeinden; sog. Treibbrief 1572 (pro namentlich
aufgezählten Berechtigten wird die Zahl, des Auftriebs auf die
aufgezählten Berechtigten wird die Zahl, des Auftriebs auf die
gemeine Weide festgelegt: von 5 Kühen, 2 Pferden, 3 Kälbern
gemeine Weide festgelegt: von 5 Kühen, 2 Pferden, 3 Kälbern
6.rtr für einen Vollbauern stufenweise hinunter bis zu den
für einen Vollbauern stufenweise hinunter bis zu den
landlosen Taglöhnern, denen der Auftrieb von 1 Kuh und
landlosen Taglöhnern, denen der Auftrieb von 1 Kuh und
1 Kalb zusteht); Revision des Treibbriefes 1,67L (13 Gerechtigkeiten,
1 Kalb zusteht); Revision des Treibbriefes 167L (13 Gerechtigkeiten,
wobei vier in der Hand von zwei Brüdern Gut
wobei vier in der Hand von zwei Brüdern Gut
sind, die je 4 Kühe und 2 Pferde auftreiben können, die Inhaber
sind, die je 4 Kühe und 2 Pferde auftreiben können, die Inhaber
die restlichen 9 Gerechtigkeiten je 2 Kühe); Einzugsbrief
die restlichen 9 Gerechtigkeiten je 2 Kühe); Einzugsbrief
7604; urkundliche Festlegung der Gemeinde 1667 auf
1604; urkundliche Festlegung der Gemeinde 1667 auf
die bisherige Zahl von 13 Gerechtigkeiten.
die bisherige Zahl von 13 Gerechtigkeiten.


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Verminderung der Pferde auf dem gemeinen
Verminderung der Pferde auf dem gemeinen
'Weidgang
Weidgang bis
bis
Aufhebung 1766; Verbot 1796 für die Brüder Gut zur Einrichtung
Aufhebung'1766.; Verbot 1796 fur die Brüder Gut zur Einrichtung
von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw.
von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw.
Abbruch des fünften Ofens.
Abbruch des fünften Ofens.
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2 Urkunden 1424, 1566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte
2 Urkunden 1424, 1566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte
Urkunde 1424 mit Gewährleistung einer stets genügender Menge von Oblaten für die "Kilchgenossen" zum
Urkunde 1424 mit Gewährleistung einer stets genügender Menge von Oblaten für die "Kilchgenossen" zum
Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass der Verkauf
Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass: der Verkauf
eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks);
eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks);
Zinsbrief 1566 von Hans Brunner für zwei Viertel
Zinsbrief 1566 von Hans Brunner für zwei Viertel
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Dorf Ottenbach betreffenden kopierten Urkunden und Akten
Dorf Ottenbach betreffenden kopierten Urkunden und Akten
des Klosters Kappel (Staatsarchiv B I Nr. 12ff.) 1242-
des Klosters Kappel (Staatsarchiv B I Nr. 12ff.) 1242-
1798;Urbar 1551 betreffend die Einkünfte der Kirche (wie
1798; Urbar 1551 betreffend die Einkünfte der Kirche (wie
das folgende Urbar 1575, mit Nachträgen bis 1574); „der
das folgende Urbar 1575, mit Nachträgen bis 1574); „der
grösser und älter Kilchen Urbar“ (angelegt 1575, Grundzinsen,
grösser und älter Kilchen Urbar“ (angelegt 1575, Grundzinsen,
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Bluntschli 15./16.Jh., auch das Kirchengütli und den Erblehenhof
Bluntschli 15./16.Jh., auch das Kirchengütli und den Erblehenhof
der Kirche betreffend); obrigkeitlich vorgegebene
der Kirche betreffend); obrigkeitlich vorgegebene
schematische Anleitungen 1'643/1693 zur Erstellung der
schematische Anleitungen 1643/1693 zur Erstellung der
Kirchengutsrechnung, einschliesslich konkreten Angaben 1643
Kirchengutsrechnung, einschliesslich konkreten Angaben 1643
zum Zustand des Rechnungswesens in allen Kirchgemeinden
zum Zustand des Rechnungswesens in allen Kirchgemeinden
des Freiamt-Kapitels; Akten, Korrespondenz, Erhebung
des Freiamt-Kapitels; Akten, Korrespondenz, Erhebung
von Brandsteuern und Austeilung von Hilfsgeldern und -gütern
von Brandsteuern und Austeilung von Hilfsgeldern und -gütern
betr. Brandfalle in Ottenbach L771,7789,1790 (Grossbrande);
betr. Brandfalle in Ottenbach 1771,7789,1790 (Grossbrände);
undatierte Feuerordnungen; Zinsrodel der Kirche
undatierte Feuerordnungen; Zinsrodel der Kirche
1776-1782; Verzeichnisse der Kirchenstühle 1777/79; Aktennotiz
1776-1782; Verzeichnisse der Kirchenstühle 1777/79; Aktennotiz
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Erster Rodel mit Jahresrechnungen 1549, 1554, 1556 -1566;
Erster Rodel mit Jahresrechnungen 1549, 1554, 1556 -1566;
zweiter Rodel mit Jahrerrechnungen 1566 - 1579; dritter Rodel
zweiter Rodel mit Jahrerrechnungen 1566 - 1579; dritter Rodel
mit Jahresrechnungen 157 9 - 1591 ;vierter Rodel mit Jahresrechnungen
mit Jahresrechnungen 1579 - 1591; vierter Rodel mit Jahresrechnungen
1591 -1603 („ein nüw Kilchenrächnungsbuoch, angefangen Anno 159l“,
1591 -1603 („ein nüw Kilchenrächnungsbuoch, angefangen Anno 159l“,
eingangs: detaillierte Ordnung
eingangs: detaillierte Ordnung
über das Gemeinderechnungswesen); fünfter Rodel mit Jah
über das Gemeinderechnungswesen); fünfter Rodel mit Jahresrechnungen 1604 -1611 und 1618-1635 (lückenhaft) alle
resrechnungen 1604 -1611 und 1618-1635 (lückenhaft) alle
fünf Rode  in mittelalterliche liturgische Pergamentfragmente
fünf Rode  in mittelalterliche liturgische Pergamentfragmente
eingebunden: Verhältnismässig grosse Einnahmen an Zinsgetreide,
eingebunden: Verhältnismässig grosse Einnahmen an Zinsgetreide,
Verkauf von Getreide, Ausgaben für Unterstützung
Verkauf von Getreide, Ausgaben für Unterstützung
von eigenen und fremden Armen und Kranken, Bauausga
von eigenen und fremden Armen und Kranken, Bauausgaben, Unterhalt des Geläutes, Schulwesen, Verzeichnis der
ben, Unterhalt des Geläutes, Schulwesen, Verzeichnis der
der Kirche zustehenden Güter, Verzeichnis der Schuldkapitalien,
der Kirche zustehenden Güter, Verzeichnis der Schuldkapitalien,
Aufzeichnungen und Bemerkungen bezüglich Armenausgaben
Aufzeichnungen und Bemerkungen bezüglich Armenausgaben
in der Hungerkrise 1570 ff.; einzeln Jahresrechnungen
in der Hungerkrise 1570 ff.; einzeln Jahresrechnungen
1637-1798 (mit sehr wenigen Lücken).
1637-1798 (mit sehr wenigen Lücken).
'''IV A Bände'''
'''IV A Bände'''


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darunter:
darunter:


Abschrift eines Abschieds 7723 zwischen den Standen Zürich
Abschrift eines Abschieds 1723 zwischen den Standen Zürich
und Luzern betr. die Wuhrungen in der Reuss zwischen
und Luzern betr. die Wuhrungen in der Reuss zwischen
Ottenbach und Merenschwand, die Überschwemmungen
Ottenbach und Merenschwand, die Überschwemmungen
verursachen und die Schifffahrt behindern; Sicherung 1725
verursachen und die Schifffahrt behindern; Sicherung 1725
und 1796 des Fährrechts der Gemeinde Ottenbach, um die
und 1796 des Fährrechts der Gemeinde Ottenbach, '''um die
Gemeindegüter jenseits der Reuss (Wallikon) bewirtschaften
Gemeindegüter jenseits der Reuss (Wallikon)''' bewirtschaften
zu können; Bewilligung 1788 zur Einrichtung von Viertelsöfen.
zu können; Bewilligung 1788 zur Einrichtung von Viertelsöfen.
(aber ohne dass entsprechend Stubenwände gebaut
(aber ohne dass entsprechend Stubenwände gebaut
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Herbst anlässlich der Abnahme der Gemeinderechnung,
Herbst anlässlich der Abnahme der Gemeinderechnung,
nachträglich: Gesetz vom „Winden Hauen“.
nachträglich: Gesetz vom „Winden Hauen“.
Das Gemeindebuch bis 1753 ist der Feuersbrunst vom 21. März 1753 zum Opfer gefallen.


'''''Ehemalige Armengemeinde Ottenbach :'''''
'''''Ehemalige Armengemeinde Ottenbach :'''''
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Jahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Ottenbach
Jahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Ottenbach
16 41 - 1707,  1707 - 1737, 1755 - 1798 : Einnahmen von Armensteuern
1641 - 1707,  1707 - 1737, 1755 - 1798 : Einnahmen von Armensteuern
an den kirchlichen Feiertagen und Zinsen von
an den kirchlichen Feiertagen und Zinsen von
Schuldkapitalien; Ausgaben von Monatsgeldern an die namentlich_
Schuldkapitalien; Ausgaben von Monatsgeldern an die namentlich_

Version vom 29. Mai 2006, 19:19 Uhr

Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

Zeugnisse zürcherischer Gemeinde-, Verwaltungs- und Rechtskultur im agrarischen und kirchlichen Zeitalter

Bearbeitet von Otto Sigg 2006 Staatsarchiv des Kantons Zürich

Leinen gebunden, 372 Seiten, Format 23x31 cm

Regionalbibliothek Affoltern 949.48 ZH A

Einträge über Ottenbach Seite 15 bis 17 und Seite 331

Einträge über Obfelden Seite 15

1847 Trennung von Obfelden und Ottenbach. Die fünf Weiler Bickwil, Toussen, Wolsen und Ober- und Unterlunnern werden zur politischen Gemeinde Obfelden zusammengeschlossen.

Politische Gemeinde Obfelden

("Unterlunnern" und "Niederlunnern" wechselweise gemäss Nennung jeweils in der Quelle aufgeführt)

Ehemalige Zivilgemeinde Wolsen

I A Urkunden auf Pergament

10 Urkunden 1559 -1671; darunter:

Urteilsspruch 1559 mit Trennung des bis anhin gemeinsam genutzten Weidgangs in den Fronwäldern und im Wolsermoos zwischen den drei Gemeinden Maschwanden, Wolsen und Ober- und Niederlunnern mittels umfassender Grenz- und Zaunregelungen (s. auch Politische Gemeinde Maschwanden); obrigkeitlich ausgestellte Urkunden 1559 mit Abweisung von Einsprachen und Weiterzug von Ober- und Niederlunnern gegen diese Trennung; Urteilsspruch 1559 mit Berücksichtigung des Weidrechts von Jörg Meyer, des Müllers in Rickenbach, für zwei Haupt Vieh auf dem gemeinen Weidgang von Wolsen in Folge der flurrechtlichen Trennung der die Gemeinden; sog. Treibbrief 1572 (pro namentlich aufgezählten Berechtigten wird die Zahl, des Auftriebs auf die gemeine Weide festgelegt: von 5 Kühen, 2 Pferden, 3 Kälbern für einen Vollbauern stufenweise hinunter bis zu den landlosen Taglöhnern, denen der Auftrieb von 1 Kuh und 1 Kalb zusteht); Revision des Treibbriefes 167L (13 Gerechtigkeiten, wobei vier in der Hand von zwei Brüdern Gut sind, die je 4 Kühe und 2 Pferde auftreiben können, die Inhaber die restlichen 9 Gerechtigkeiten je 2 Kühe); Einzugsbrief 1604; urkundliche Festlegung der Gemeinde 1667 auf die bisherige Zahl von 13 Gerechtigkeiten.


II A Akten

darunter:

Verminderung der Pferde auf dem gemeinen Weidgang bis Aufhebung 1766; Verbot 1796 für die Brüder Gut zur Einrichtung von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw. Abbruch des fünften Ofens.


Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Ottenbach

I A Urkunden auf Pergament

2 Urkunden 1424, 1566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte Urkunde 1424 mit Gewährleistung einer stets genügender Menge von Oblaten für die "Kilchgenossen" zum Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass: der Verkauf eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks); Zinsbrief 1566 von Hans Brunner für zwei Viertel Kernen Grundzins zugunsten der Kirche Ottenbach.


II A Akten

Hauptsächlich die Einkünfte und entsprechenden Rechtsame betreffend; darunter:

Katalogmässige Zusammenstellung 1794 der Pfrund und Dorf Ottenbach betreffenden kopierten Urkunden und Akten des Klosters Kappel (Staatsarchiv B I Nr. 12ff.) 1242- 1798; Urbar 1551 betreffend die Einkünfte der Kirche (wie das folgende Urbar 1575, mit Nachträgen bis 1574); „der grösser und älter Kilchen Urbar“ (angelegt 1575, Grundzinsen, Geldgülten und Unterpfande zu Ottenbach, Toussen, Wolsen, Lunnern, Hedingen, Jonen, Aristau; Kopien von entsprechenden Rechtsinstrumenten durch Pfarrer Johannes Bluntschli 15./16.Jh., auch das Kirchengütli und den Erblehenhof der Kirche betreffend); obrigkeitlich vorgegebene schematische Anleitungen 1643/1693 zur Erstellung der Kirchengutsrechnung, einschliesslich konkreten Angaben 1643 zum Zustand des Rechnungswesens in allen Kirchgemeinden des Freiamt-Kapitels; Akten, Korrespondenz, Erhebung von Brandsteuern und Austeilung von Hilfsgeldern und -gütern betr. Brandfalle in Ottenbach 1771,7789,1790 (Grossbrände); undatierte Feuerordnungen; Zinsrodel der Kirche 1776-1782; Verzeichnisse der Kirchenstühle 1777/79; Aktennotiz 1792 des Schulmeisters zur Einrichtung einer Nacht- und Gesangschule ; Akten, Verzeichnisse, Statistiken, Tabellen 1771-1798 zur Bevölkerungszahl, Familienstruktur, zu Almosenempfängern und zur Austeilung von Brot, Getreide und Mehl an Bedürftige (inkl. Bickwil, Toussen, Wolsen, Lunnern und Rickenbach); umfassende Sammlung der durch Bürgermeister und Rat erlassenen gedruckten Mandate (1633-), 18.Jh. zu allen staatlichen Regelungsbereichen, ergänzt durch bemerkenswerte Sammlung gedruckter Erlasse usw. der Revolutionsbehörden 1798/99; Mandate und Erlasse der Landvogtei Knonau 1657-1798 (alle Regelungsbereiche, sowohl Ottenbach speziell wie auch die Landvogtei allgemein betreffend, darunter Organisation 1683 der militärischen Sammelplätze für Kappel, Knonau, Maschwanden, Ottenbach und Birmensdorf).

III A Jahresrechnungen des Kirchengutes

Erster Rodel mit Jahresrechnungen 1549, 1554, 1556 -1566; zweiter Rodel mit Jahrerrechnungen 1566 - 1579; dritter Rodel mit Jahresrechnungen 1579 - 1591; vierter Rodel mit Jahresrechnungen 1591 -1603 („ein nüw Kilchenrächnungsbuoch, angefangen Anno 159l“, eingangs: detaillierte Ordnung über das Gemeinderechnungswesen); fünfter Rodel mit Jahresrechnungen 1604 -1611 und 1618-1635 (lückenhaft) alle fünf Rode in mittelalterliche liturgische Pergamentfragmente eingebunden: Verhältnismässig grosse Einnahmen an Zinsgetreide, Verkauf von Getreide, Ausgaben für Unterstützung von eigenen und fremden Armen und Kranken, Bauausgaben, Unterhalt des Geläutes, Schulwesen, Verzeichnis der der Kirche zustehenden Güter, Verzeichnis der Schuldkapitalien, Aufzeichnungen und Bemerkungen bezüglich Armenausgaben in der Hungerkrise 1570 ff.; einzeln Jahresrechnungen 1637-1798 (mit sehr wenigen Lücken).

IV A Bände

1

Klein-Kirchenurbar 1595 (ist nicht mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der Verfilmung 1993).

2

Protokolle des Stillstandes (1785-)1780-1796.

3

Schützenbuch einer ehrsamen Zihlschaft Ottenbach (ist nicht mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der Verfilmung von 1998).

Politische Gemeinde Ottenbach

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1647: Urkunde 1647 mit Schlichtung durch lokale Würdenträger des Amtes in einem Streit zwischen der Gemeinde Ottenbach und dem Ottenbacher Müller Heinrich Grob: umfassende Regelung der Wasserrechte (wie Kanal zur Mühle, Mühleweiher und Wässerung der Gemeindematten, wasserbauliche Verpflichtungen des Müllers), Regelung um Wasserrecht bezüglich des durch obrigkeitlichen Beschluss bewilligten Neubaus einer Mühle an der Reuss auf Gemeindeland.

I B Verträge auf Papier

1 Aktenstück: Spruch 1699 zwischen der Gemeinde Ottenbach und einem Bürger daselbst betr. Hilfeleistung der Gemeinde an diesen Bürger infolge (unterlassener) wasserbaulicher Eingriffe an der Reuss (ein „Durchstich“ kam nicht zur Ausführung usw.).

II A Akten

darunter:

Abschrift eines Abschieds 1723 zwischen den Standen Zürich und Luzern betr. die Wuhrungen in der Reuss zwischen Ottenbach und Merenschwand, die Überschwemmungen verursachen und die Schifffahrt behindern; Sicherung 1725 und 1796 des Fährrechts der Gemeinde Ottenbach, um die Gemeindegüter jenseits der Reuss (Wallikon) bewirtschaften zu können; Bewilligung 1788 zur Einrichtung von Viertelsöfen. (aber ohne dass entsprechend Stubenwände gebaut werden dürfen).

IV A Bände

1

1754 durch Schulmeister Heinrich Funk neu angelegtes Gemeindebuch (reichend bis 1843) u.a.: Beschreibung des Dorfbrandes vom 21. März 1753 (inkl. umfangreiche Unterstützung durch Brandsteuern von auswärts); Beschreibung von Frondienstleistungen der Gemeindeglieder (wie Zäunung), Verzeichnis der Hintersässen 1758, Verzeichnis der Gemeindegüter (die sich durch den Reusslauf stets veränderten, Kopien und Hinweise betr. Rechtsvorgänge des 17.Jh. (Loskauf der Fasnachthühner und des Heuzehnten gegenüber der Pfrund Ottenbach); Regelungen um Zuchteber und -stier 18.Jh.; Abnahme der Gemeinderechnung ab 1754 Wahlen, Pflichten, Belange der Gemeindebeamten 18.Jh.; Gemeindemarchen 18.Jh.; .“Gesetz und Ordnungen E.L. Gemeinde Ottenbach“ 1760 (wird zweimal jährlich verlesen: im Frühjahr anlässlich der Verleihung der Streugüter, im Herbst anlässlich der Abnahme der Gemeinderechnung, nachträglich: Gesetz vom „Winden Hauen“.

Das Gemeindebuch bis 1753 ist der Feuersbrunst vom 21. März 1753 zum Opfer gefallen.

Ehemalige Armengemeinde Ottenbach :

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Ottenbach 1641 - 1707, 1707 - 1737, 1755 - 1798 : Einnahmen von Armensteuern an den kirchlichen Feiertagen und Zinsen von Schuldkapitalien; Ausgaben von Monatsgeldern an die namentlich_ genannten Hausarmen, Verwaltung und Verteilung der staatlichen Armengelder und Sondersteuern; Ausgaben für Besoldungen an den Pfarrer, die Kirchmeier und die Schulmeister zu Ottenbach, Toussen und Lunnern, Spesen für Rechnungsabnahme; Ausgaben für baulichen Unterhalt der Kirche, für Abendmahl, Amtshandlungen.

Holzkorporation Ottenbach (im Archiv der politischen Gemeinde)

1 Pergamenturkunde 1497:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich heisst 1497 eine Appellation der Gemeinde Ottenbach gegen ein Urteil der Stadt Bremgarten in Sachen Ottenbach gegen Jonen wegen des Sammelns von Eicheln und des gemeinsamen Weidgangs im Wald zwischen den beiden Gemeinden gut (verfahrensmässig hoch interessanter Fall: Zuständigkeit von Bremgarten als Inhaberin der niederen Gerichte über Jonen, Appellation an die Stadt Zürich als Inhaberin der hohen Gerichtsbarkeit zu Ottenbach).


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