Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden: Unterschied zwischen den Versionen

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'''I A Urkunden auf Pergament'''
'''I A Urkunden auf Pergament'''


2 Urkunden 1424, L566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte
2 Urkunden 1424, 1566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte
Urkunde 1,424 mit Gewährleistung einer stets genügender Menge von Oblaten für die "Kilchgenossenr" zum
Urkunde 1424 mit Gewährleistung einer stets genügender Menge von Oblaten für die "Kilchgenossen" zum
Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass der Verkauf
Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass der Verkauf
eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks);
eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks);
Zinsbrief 1566 von Hans Brunner für zwei Viertel
Zinsbrief 1566 von Hans Brunner für zwei Viertel
Kernen Grundzins zugunsten der Kirche Ottenbach.
Kernen Grundzins zugunsten der Kirche Ottenbach.


'''II A Akten'''
'''II A Akten'''
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des Klosters Kappel (Staatsarchiv B I Nr. 12ff.) 1242-
des Klosters Kappel (Staatsarchiv B I Nr. 12ff.) 1242-
1798;Urbar 1551 betreffend die Einkünfte der Kirche (wie
1798;Urbar 1551 betreffend die Einkünfte der Kirche (wie
das folgende Urbar 1575, mit Nachträgen bis 1574); <der
das folgende Urbar 1575, mit Nachträgen bis 1574); „der
grösser und älter Kilchen Urbar (angelegt 1575, Grundzinsen,
grösser und älter Kilchen Urbar“ (angelegt 1575, Grundzinsen,
Geldgülten und Unterpfande zu Ottenbach, Toussen,
Geldgülten und Unterpfande zu Ottenbach, Toussen,
Wolsen,
Wolsen,
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der Kirche betreffend); obrigkeitlich vorgegebene
der Kirche betreffend); obrigkeitlich vorgegebene
schematische Anleitungen 1'643/1693 zur Erstellung der
schematische Anleitungen 1'643/1693 zur Erstellung der
Kirchengutsrechnung, einschliesslich konkrete Angaben 1643
Kirchengutsrechnung, einschliesslich konkreten Angaben 1643
zum Zustand des Rechnungswesens in allen Kirchgemeinden
zum Zustand des Rechnungswesens in allen Kirchgemeinden
des Freiamt-Kapitels; Akten, Korrespondenz, Erhebung
des Freiamt-Kapitels; Akten, Korrespondenz, Erhebung
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Protokolle des Srillsrands (1ZSA-) flg0-1796.
Protokolle des Sttillsands (1785-)1780-1796.


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Schützenbuch einer ehrsamen Zlhlschaft o ttenb ach (ist nicht
Schützenbuch einer ehrsamen Zihlschaft Ottenbach (ist nicht
mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der verfilmung
mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der Verfilmung
von 1998).
von 1998).


==Politische Gemeinde Ottenbach==
==Politische Gemeinde Ottenbach==


'''I A Urkunden aufPergament'''
'''I A Urkunden auf Pergament '''


1 Urkunde 1647: Urkunde" 1647 mit Schlichrung durch lokale'würdenträger
1 Urkunde 1647: Urkunde 1647 mit Schlichtung durch lokale Würdenträger
des Amtes in einem Streit zriischen der
des Amtes in einem Streit zwischen der
Gemeinde Ottenbach und dem Ottenbacher Müller Heinrich
Gemeinde Ottenbach und dem Ottenbacher Müller Heinrich
Grob: umfassende Re_gelung der Wasserrechte (wie
Grob: umfassende Regelung der Wasserrechte (wie
Kanal zur Mühle, Mühleweiher und Wässerung der Gemäindematten,
Kanal zur Mühle, Mühleweiher und Wässerung der Gemeindematten,
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wasserbauliche Verpflichtungen des Müllers), Regelung
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Beschluss bewilligten Neubaus einer Mühle an dei Reuss auf
Beschluss bewilligten Neubaus einer Mühle an der Reuss auf
Gemeindeland.
Gemeindeland.


'''I B Verträge auf Papier'''
'''I B Verträge auf Papier'''


1 Aktenstück: Spruch 1,699 zwischen der Gemeinde Otenbach
1 Aktenstück: Spruch 1699 zwischen der Gemeinde Ottenbach
und einem Bürger daselbst betr. Hilfeleisrung der Gemeinde
und einem Bürger daselbst betr. Hilfeleistung der Gemeinde
an diesen Bürger infolge (unterlassener) wässerbaulicher
an diesen Bürger infolge (unterlassener) wasserbaulicher
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Eingriffe an der Reuss (ein „Durchstich“ kam nicht zur
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Ausführung usw.).


'''II A Akten'''
'''II A Akten'''
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darunter:
darunter:


Abschrift eines Abschieds 7723 zwischen den Standen Ziirich
Abschrift eines Abschieds 7723 zwischen den Standen Zürich
und Luzernbetr. die wuhrunsen in der Reuss zwischen
und Luzern betr. die Wuhrungen in der Reuss zwischen
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Ottenbach und Merenschwand, die Überschwemmungen
verursachen und die Schiffiahrt behindern; Sicherung tlZS
verursachen und die Schifffahrt behindern; Sicherung 1725
und 1796 des Fährrechts der Gemeinde Ottenbach, üm die
und 1796 des Fährrechts der Gemeinde Ottenbach, um die
Ge meinde güter j enseits der Reuss (wallikon) bewirts chaften
Gemeindegüter jenseits der Reuss (Wallikon) bewirtschaften
zu können; Bewilligung 1788 zur Einrichtung von Viertelsöfen.
zu können; Bewilligung 1788 zur Einrichtung von Viertelsöfen.
(aber 9hl. däss lntsprechend Stubeniarende gebaut
(aber ohne dass entsprechend Stubenwände gebaut
werden dtirfen).
werden dürfen).


'''IV A Bände'''
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1754 durch Schulmeister Heinrich Funk neu angelegres
1754 durch Schulmeister Heinrich Funk neu angelegtes
Gemeindebuch (reichend bis 18a3)r F.a.: Beschreibüng?et
Gemeindebuch (reichend bis 1843) u.a.: Beschreibung des
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Dorfbrandes vom 21. März 1753 (inkl. umfangreiche Unterstützung
durch Brandsteuern von auswärts);"Beschreibung
durch Brandsteuern von auswärts); Beschreibung
von Frondienstleistungen der Gemeindeglieder (wie Zäunung)
von Frondienstleistungen der Gemeindeglieder (wie Zäunung)
; Verzeichnis dei Hintersässen 17 58I.; Verzeichnis der
; Verzeichnis der Hintersässen 1758.; Verzeichnis der
Gemeindegliter (die sich durch den Reusslauf stets veränder-
Gemeindegüter (die sich durch den Reusslauf stets veränderten,
!.t)i Kopiep und Hinweise betr. Rechtsvorgänge des 17.Jh.
Kopien und Hinweise betr. Rechtsvorgänge des 17.Jh.
(Loskauf der FascnachtshUhner und des Heu-z.littr.tr gegenüber
(Loskauf der Fasnachthühner und des Heuzehnten gegenüber
der Pfrund Ottenb"ch); Regelungen um Zu{hteber
der Pfrund Ottenbach); Regelungen um Zuchteber
und -stier 1_8.Jh.; Abnahme der Gemeinderechnung ab lTS4;
und -stier 18.Jh.; Abnahme der Gemeinderechnung ab 1754
Wahlen, Pflichten, Belange der Gemeindebeamretän 18.Jh.;
Wahlen, Pflichten, Belange der Gemeindebeamten 18.Jh.;
Gemeindemarchen 18.Jh.; .<Gesetz und Ordnungen E.L.
Gemeindemarchen 18.Jh.; .“Gesetz und Ordnungen E.L.
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Gemeinde Ottenbach“ 1760 (wird zweimal jährlich verlesen:
im Frü$ahr anlässlich der Verleihung der Streugüter, im
im Frühjahr anlässlich der Verleihung der Streugüter, im
Herbst anlässlich der Abnahme der Gemeinderethnung),
Herbst anlässlich der Abnahme der Gemeinderechnung,
nachtraglich: Gese tz vom <'Widen Hauen>.
nachträglich: Gesetz vom „Winden Hauen“.


''Ehem alige Arm engemeinde O ttenb ach :''
''Ehemalige Armengemeinde Ottenbach :''


'''III AJahresrechnungen'''Jahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Onenbach
'''III AJahresrechnungen'''Jahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Ottenbach


1,6 41 - 17 07, L7 07 - 17 37, 17 5 5 - 17 9 8 : Einnahme n vo n Arm e nsteuern
16 41 - 1707, 1707 - 1737, 1755 - 1798 : Einnahmen von Armensteuern
an den kirchlichen Feiertagen wd Zinsen von
an den kirchlichen Feiertagen und Zinsen von
Schuldkapitalien; Ausgaben von Monatsgeldern an die namentlich_
Schuldkapitalien; Ausgaben von Monatsgeldern an die namentlich_
ge nannte n H au sarmen, Verwaltung und Ve rteilung
genannten Hausarmen, Verwaltung und Verteilung
der staatlichen Armengelder und Sondersteuern; Ausgaben
der staatlichen Armengelder und Sondersteuern; Ausgaben
fur Besoldungen an den Pfarrer, die Kirchmeier unä die
für Besoldungen an den Pfarrer, die Kirchmeier und die
Schulmeister zu Ottenbach, Toussen und Lunnern, Spesen
Schulmeister zu Ottenbach, Toussen und Lunnern, Spesen
ftir Rechnungsabnahme; Ausgaben ftir baulichen Untärhalt
für Rechnungsabnahme; Ausgaben für baulichen Unterhalt
der Kirche, fur Abendmahl, Amtshandlungen.
der Kirche, für Abendmahl, Amtshandlungen.


''Holzkorporation Ottenbach'' (im Archiv der polidschen Gemeinde)
''Holzkorporation Ottenbach'' (im Archiv der politischen Gemeinde)


1 Pergamenturkunde t497:Bürgermeister und Rat der Stadt
1 Pergamenturkunde 1497:Bürgermeister und Rat der Stadt
Zürich heissen 1497 eine Appellation der Gemeinde Ottenbach
Zürich heisst 1497 eine Appellation der Gemeinde Ottenbach
gegen ein Urteil der Stadt Bremgarten in Sachen Ottenbach
gegen ein Urteil der Stadt Bremgarten in Sachen Ottenbach
gegenJonen wegen des Sammelns von Eicheln und
gegen  Jonen wegen des Sammelns von Eicheln und
des gemeinsamen'Weidgangs im'Wald zwischen den beiden
des gemeinsamen Weidgangs im Wald zwischen den beiden
Gemeinden gut (verfahrensmässig hoch interessanter Fall:
Gemeinden gut (verfahrensmässig hoch interessanter Fall:
Zuständigkeit von Bremgarten als Inhaberin der niederen
Zuständigkeit von Bremgarten als Inhaberin der niederen
Gerichte überJonen, Appellarion an die Stadt Zürich als Inhaberin
Gerichte über Jonen, Appellation an die Stadt Zürich als Inhaberin
der hohen Gerichtsbarkeit zu Onenbach).
der hohen Gerichtsbarkeit zu Ottenbach).




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Version vom 29. Mai 2006, 10:03 Uhr

Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

Zeugnisse zürcherischer Gemeinde-, Verwaltungs- und Rechtskultur im agrarischen und kirchlichen Zeitalter

Bearbeitet von Otto Sigg 2006 Staatsarchiv des Kantons Zürich

Leinen gebunden, 372 Seiten, Format 23x31 cm

Regionalbibliothek Affoltern 949.48 ZH A

Einträge über Ottenbach Seite 15 bis 17 und Seite 331

Einträge über Obfelden Seite 15

Politische Gemeinde Obfelden

("Unterlunnern" und "Niederlunnern" wechselweise gemäss Nennung jeweils in der Quelle aufgeführt)

Ehemalige Zivilgemeinde Wolsen

I A Urkunden auf Pergament

10 Urkunden 1559 -1.671; darunter:

Urteilsspruch 1559 mit Trennung des bis anhin gemeinsam genutzten 'Weidgangs in den Fronwäldern und im Wolsermoos zwischen den drei Gemeinden Maschwanden, Wolsen und Ober- und Niederlunnern mittels umfassender Grenz- und Zaunregelungen (s. auch Politische Gemeinde Maschwanden); obrigkeitlich ausgestellte Urkunden 1559 mit Abweisung von Einsprachen und Weiterzug von Ober- und Niederlunnern gegen diese Trennung; Urteilsspruch 1559 mit Berücksichtigung des Weidrechts von Jörg Meyer, des Müllers in Rickenbach, für zwei Haupt Vieh auf dem gemeinen Weidgang von Wolsen in Folge der flurrechtlichen Trennung der die Gemeinden; sog. Treibbrief 1572 (pro namentlich aufgezählten Berechtigten wird die Zahl, des Auftriebs auf die gemeine Weide festgelegt: von 5 Kühen, 2 Pferden, 3 Kälbern 6.rtr für einen Vollbauern stufenweise hinunter bis zu den landlosen Taglöhnern, denen der Auftrieb von 1 Kuh und 1 Kalb zusteht); Revision des Treibbriefes 1,67L (13 Gerechtigkeiten, wobei vier in der Hand von zwei Brüdern Gut sind, die je 4 Kühe und 2 Pferde auftreiben können, die Inhaber die restlichen 9 Gerechtigkeiten je 2 Kühe); Einzugsbrief 7604; urkundliche Festlegung der Gemeinde 1667 auf die bisherige Zahl von 13 Gerechtigkeiten.


II A Akten

darunter:

Verminderung der Pferde auf dem gemeinen 'Weidgang bis Aufhebung'1766.; Verbot 1796 fur die Brüder Gut zur Einrichtung von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw. Abbruch des fünften Ofens.


==Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Ottenbach==

I A Urkunden auf Pergament

2 Urkunden 1424, 1566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte Urkunde 1424 mit Gewährleistung einer stets genügender Menge von Oblaten für die "Kilchgenossen" zum Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass der Verkauf eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks); Zinsbrief 1566 von Hans Brunner für zwei Viertel Kernen Grundzins zugunsten der Kirche Ottenbach.


II A Akten

Hauptsächlich die Einkünfte und entsprechenden Rechtsame betreffend; darunter:

Katalogmässige Zusammenstellung 1794 der Pfrund und Dorf Ottenbach betreffenden kopierten Urkunden und Akten des Klosters Kappel (Staatsarchiv B I Nr. 12ff.) 1242- 1798;Urbar 1551 betreffend die Einkünfte der Kirche (wie das folgende Urbar 1575, mit Nachträgen bis 1574); „der grösser und älter Kilchen Urbar“ (angelegt 1575, Grundzinsen, Geldgülten und Unterpfande zu Ottenbach, Toussen, Wolsen, Lunnern, Hedingen, Jonen, Aristau; Kopien von entsprechenden Rechtsinstrumenten durch Pfarrer Johannes Bluntschli 15./16.Jh., auch das Kirchengütli und den Erblehenhof der Kirche betreffend); obrigkeitlich vorgegebene schematische Anleitungen 1'643/1693 zur Erstellung der Kirchengutsrechnung, einschliesslich konkreten Angaben 1643 zum Zustand des Rechnungswesens in allen Kirchgemeinden des Freiamt-Kapitels; Akten, Korrespondenz, Erhebung von Brandsteuern und Austeilung von Hilfsgeldern und -gütern betr. Brandfalle in Ottenbach L771,7789,1790 (Grossbrande); undatierte Feuerordnungen; Zinsrodel der Kirche 1776-1782; Verzeichnisse der Kirchenstühle 1777/79; Aktennotiz 1792 des Schulmeisters zur Einrichtung einer Nacht- und Gesangschule ; Akten, Verzeichnisse, Statistiken, Tabellen 1771-1798 zur Bevölkerungszahl, Familienstruktur, zu Almosenempfängern und zur Austeilung von Brot, Getreide und Mehl an Bedürftige (inkl. Bickwil, Toussen, Wolsen, Lunnern und Rickenbach); umfassende Sammlung der durch Bürgermeister und Rat erlassenen gedruckten Mandate (1633-), 18.Jh. zu allen staatlichen Regelungsbereichen, ergänzt durch bemerkenswerte Sammlung gedruckter Erlasse usw. der Revolutionsbehörden 1798/99; Mandate und Erlasse der Landvogtei Knonau 1657-1798 (alle Regelungsbereiche, sowohl Ottenbach speziell wie auch die Landvogtei allgemein betreffend, darunter Organisation 1683 der militärischen Sammelplätze für Kappel, Knonau, Maschwanden, Ottenbach und Birmensdorf).

III A Jahresrechnungen des Kirchengutes

Erster Rodel mit Jahresrechnungen 1549, 1554, 1556 -1566; zweiter Rodel mit Jahrerrechnungen 1566 - 1579; dritter Rodel mit Jahresrechnungen 157 9 - 1591 ;vierter Rodel mit Jahresrechnungen 1591 -1603 („ein nüw Kilchenrächnungsbuoch, angefangen Anno 159l“, eingangs: detaillierte Ordnung über das Gemeinderechnungswesen); fünfter Rodel mit Jah resrechnungen 1604 -1611 und 1618-1635 (lückenhaft) alle fünf Rode in mittelalterliche liturgische Pergamentfragmente eingebunden: Verhältnismässig grosse Einnahmen an Zinsgetreide, Verkauf von Getreide, Ausgaben für Unterstützung von eigenen und fremden Armen und Kranken, Bauausga ben, Unterhalt des Geläutes, Schulwesen, Verzeichnis der der Kirche zustehenden Güter, Verzeichnis der Schuldkapitalien, Aufzeichnungen und Bemerkungen bezüglich Armenausgaben in der Hungerkrise 1570 ff.; einzeln Jahresrechnungen 1637-1798 (mit sehr wenigen Lücken). IV A Bände

1

Klein-Kirchenurbar 1595 (ist nicht mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der Verfilmung 1993).

2

Protokolle des Sttillsands (1785-)1780-1796.

3

Schützenbuch einer ehrsamen Zihlschaft Ottenbach (ist nicht mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der Verfilmung von 1998).

Politische Gemeinde Ottenbach

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1647: Urkunde 1647 mit Schlichtung durch lokale Würdenträger des Amtes in einem Streit zwischen der Gemeinde Ottenbach und dem Ottenbacher Müller Heinrich Grob: umfassende Regelung der Wasserrechte (wie Kanal zur Mühle, Mühleweiher und Wässerung der Gemeindematten, wasserbauliche Verpflichtungen des Müllers), Regelung um Wasserrecht bezüglich des durch obrigkeitlichen Beschluss bewilligten Neubaus einer Mühle an der Reuss auf Gemeindeland.

I B Verträge auf Papier

1 Aktenstück: Spruch 1699 zwischen der Gemeinde Ottenbach und einem Bürger daselbst betr. Hilfeleistung der Gemeinde an diesen Bürger infolge (unterlassener) wasserbaulicher Eingriffe an der Reuss (ein „Durchstich“ kam nicht zur Ausführung usw.).

II A Akten

darunter:

Abschrift eines Abschieds 7723 zwischen den Standen Zürich und Luzern betr. die Wuhrungen in der Reuss zwischen Ottenbach und Merenschwand, die Überschwemmungen verursachen und die Schifffahrt behindern; Sicherung 1725 und 1796 des Fährrechts der Gemeinde Ottenbach, um die Gemeindegüter jenseits der Reuss (Wallikon) bewirtschaften zu können; Bewilligung 1788 zur Einrichtung von Viertelsöfen. (aber ohne dass entsprechend Stubenwände gebaut werden dürfen).

IV A Bände

1

1754 durch Schulmeister Heinrich Funk neu angelegtes Gemeindebuch (reichend bis 1843) u.a.: Beschreibung des Dorfbrandes vom 21. März 1753 (inkl. umfangreiche Unterstützung durch Brandsteuern von auswärts); Beschreibung von Frondienstleistungen der Gemeindeglieder (wie Zäunung)

Verzeichnis der Hintersässen 1758.; Verzeichnis der

Gemeindegüter (die sich durch den Reusslauf stets veränderten,

Kopien und Hinweise betr. Rechtsvorgänge des 17.Jh.

(Loskauf der Fasnachthühner und des Heuzehnten gegenüber der Pfrund Ottenbach); Regelungen um Zuchteber und -stier 18.Jh.; Abnahme der Gemeinderechnung ab 1754 Wahlen, Pflichten, Belange der Gemeindebeamten 18.Jh.; Gemeindemarchen 18.Jh.; .“Gesetz und Ordnungen E.L. Gemeinde Ottenbach“ 1760 (wird zweimal jährlich verlesen: im Frühjahr anlässlich der Verleihung der Streugüter, im Herbst anlässlich der Abnahme der Gemeinderechnung, nachträglich: Gesetz vom „Winden Hauen“.

Ehemalige Armengemeinde Ottenbach :

III AJahresrechnungenJahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Ottenbach

16 41 - 1707, 1707 - 1737, 1755 - 1798 : Einnahmen von Armensteuern an den kirchlichen Feiertagen und Zinsen von Schuldkapitalien; Ausgaben von Monatsgeldern an die namentlich_ genannten Hausarmen, Verwaltung und Verteilung der staatlichen Armengelder und Sondersteuern; Ausgaben für Besoldungen an den Pfarrer, die Kirchmeier und die Schulmeister zu Ottenbach, Toussen und Lunnern, Spesen für Rechnungsabnahme; Ausgaben für baulichen Unterhalt der Kirche, für Abendmahl, Amtshandlungen.

Holzkorporation Ottenbach (im Archiv der politischen Gemeinde)

1 Pergamenturkunde 1497:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich heisst 1497 eine Appellation der Gemeinde Ottenbach gegen ein Urteil der Stadt Bremgarten in Sachen Ottenbach gegen Jonen wegen des Sammelns von Eicheln und des gemeinsamen Weidgangs im Wald zwischen den beiden Gemeinden gut (verfahrensmässig hoch interessanter Fall: Zuständigkeit von Bremgarten als Inhaberin der niederen Gerichte über Jonen, Appellation an die Stadt Zürich als Inhaberin der hohen Gerichtsbarkeit zu Ottenbach).


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