Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden: Unterschied zwischen den Versionen

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'Weidgang
'Weidgang
bis
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Aufhebung'1766.; Verbot 1796 fur die Brüder Gut zur Einrichtung
Aufhebung'1766.; Verbot 1796 fur die Brüder Gut zur Einrichtung
von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw.
Abbruch des flrnften Ofens.
'''''Ehemalige Ziuilgemeinde Ob ulunnern'''''
'''I A Urkunden auf Pergament'''
1 Urkund e 1,671,: Schuldve-rschreib ung 1671 der Gemeinde
Oberlunnern, die von einem Zlürrcher Ratsherrn 1000 Gulden
gegen einen Zins von 50 Gulden aufnimmt und als lJnterpfand
die Allmend (ungefahr die Sömmerung von 20 Kühen
umfassend) sowie das 1-0Jucharten umfassende Ferech-Holz
stellt (entkrafte t 1823).
'''II A Akten'''
Notiz 1732 zur Viehseuche zu Oberlunnern von Küfer Hans
Stehli; Regelung 1764 betr. den Zaun zwischen dem Holz
von lJnterlunnern und der Allmend von Oberlunnern.
==Evangelisch-reformierte
Kirchgemeinde Ottenbach==
'''I A Urkunden auf Pergament'''
2 Urkun den 1424, L566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte
Urkunde 1,424 mit Gewährleistung einer stets genügenden
Menge von Oblaten fiir die <Kilchgenossenr> zvm
V.rbrrtrch inäer Kirche zu Ottenbach (Attliss' der Verkauf
eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks);
Zinsbrief 1566 von Hans Brunner ftir zwei Viertel
Kernen Grundzins zugunsten der Kirche Ottenbach.
'''II A Akten'''
Hauptsächlich die Einkünfte und entsprechenden Rechtsame
betreffend; darunter:
Verminderung der Pferde auf dem gemeinen
Weidgang
bis
Aufhebung 1766.; Verbot 1796 für die Brüder Gut zur Einrichtung
von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw.
von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw.
Abbruch des fünften Ofens.
Abbruch des fünften Ofens.


'''''Ehemalige Zivilgemeinde Oberlunnern'''''
'''I A Urkunden auf Pergament'''
1 Urkunde 1671,: Schuldverschreibung 1671 der Gemeinde
Oberlunnern, die von einem Zürcher Ratsherrn 1000 Gulden
gegen einen Zins von 50 Gulden aufnimmt und als Unterpfand
die Allmend (ungefähr die Sömmerung von 20 Kühen
umfassend) sowie das 1-0Jucharten umfassende Ferech-Holz
stellt (entkräftet 1823).
'''II A Akten'''
Notiz 1732 zur Viehseuche zu Oberlunnern von Küfer Hans
Stehle; Regelung 1764 betr. den Zaun zwischen dem Holz
von Unterlunnern und der Allmend von Oberlunnern.


==Evangelisch-Reformierte
==Evangelisch-Reformierte
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2 Urkunden 1424, L566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte
2 Urkunden 1424, L566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte
Urkunde 1,424 mit Gewährleistung einer stets genügenden
Urkunde 1,424 mit Gewährleistung einer stets genügender Menge von Oblaten für die "Kilchgenossenr" zum
Menge von Oblaten für die "Kilchgenossenr" zum
Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass der Verkauf
Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass der Verkauf
eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks);
eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks);
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Ottenbach und Birmensdorf).
Ottenbach und Birmensdorf).


'''IV A Bände'''
1
Klein-Kirchenurbar 1595 (ist nicht mehr vorhanden und
fehlte schon anlasslich der Verfilmung 1993).
2
Protokolle des Srillsrands (1ZSA-) flg0-1796.
3
'''III A Jahresrechnungen des Kirchengutes'''
'''III A Jahresrechnungen des Kirchengutes'''


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in der Hungerkrise 1570 ff.; einzeln Jahresrechnungen
in der Hungerkrise 1570 ff.; einzeln Jahresrechnungen
1637-1798 (mit sehr wenigen Lücken).
1637-1798 (mit sehr wenigen Lücken).
'''IV A Bände'''
1
Klein-Kirchenurbar 1595 (ist nicht mehr vorhanden und
fehlte schon anlasslich der Verfilmung 1993).
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Protokolle des Srillsrands (1ZSA-) flg0-1796.


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Schützenbuch einer ehrsamen Zlhlschaft o ttenb ach (ist nicht
Schützenbuch einer ehrsamen Zlhlschaft o ttenb ach (ist nicht
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Dorfbrandes vom 2I. Marz 1753 (inkl. umfansreiche Uäterstützung
Dorfbrandes vom 2I. Marz 1753 (inkl. umfansreiche Uäterstützung
durch Brandsteuern von auswärts);"Beschreibung
durch Brandsteuern von auswärts);"Beschreibung
IV A 1 : Titelblau da am 3 . Februar 1754 durch süulmeister Heinrirh Fun&
neu angelegten cemeinde-Buds. Bachiebm ist auch die Feuersbrunst uom
21. Mhz 1753, du da uorgängige Cemeindebuch zum Opfu gefallm war.
von Frondienstleistungen der Gemeindeglieder (wie Zäunung)
von Frondienstleistungen der Gemeindeglieder (wie Zäunung)
; Verzeichnis dei Hintersässen 17 58I.; Verzeichnis der
; Verzeichnis dei Hintersässen 17 58I.; Verzeichnis der
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'''III AJahresrechnungen'''Jahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Onenbach
'''III AJahresrechnungen'''Jahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Onenbach
1,6 41 - 17 07, L7 07 - 17 37, 17 5 5 - 17 9 8 : Einnahme n vo n Arm e nsteuern
1,6 41 - 17 07, L7 07 - 17 37, 17 5 5 - 17 9 8 : Einnahme n vo n Arm e nsteuern
an den kirchlichen Feiertagen wd Zinsen von
an den kirchlichen Feiertagen wd Zinsen von
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der Kirche, fur Abendmahl, Amtshandlungen.
der Kirche, fur Abendmahl, Amtshandlungen.


Holzkorporation Ottenbach (im Archiv der polidschen Gemeinde)
''Holzkorporation Ottenbach'' (im Archiv der polidschen Gemeinde)


1 Pergamenturkunde t497:Bürgermeister und Rat der Stadt
1 Pergamenturkunde t497:Bürgermeister und Rat der Stadt

Version vom 29. Mai 2006, 09:18 Uhr

Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

Zeugnisse zürcherischer Gemeinde-, Verwaltungs- und Rechtskultur im agrarischen und kirchlichen Zeitalter

Bearbeitet von Otto Sigg 2006 Staatsarchiv des Kantons Zürich

Leinen gebunden, 372 Seiten, Format 23x31 cm

Regionalbibliothek Affoltern 949.48 ZH A

Einträge über Ottenbach Seite 15 bis 17 und Seite 331

Einträge über Obfelden Seite 15

Politische Gemeinde Obfelden

("Unterlunnern" und "Niederlunnern" wechselweise gemäss Nennung jeweils in der Quelle aufgeführt)

Ehemalige Zivilgemeinde Wolsen

I A Urkunden auf Pergament

10 Urkunden 1559 -1.671; darunter:

Urteilsspruch 1559 mit Trennung des bis anhin gemeinsam genutzten 'Weidgangs in den Fronwäldern und im Wolsermoos zwischen den drei Gemeinden Maschwanden, Wolsen und Ober- und Niederlunnern mittels umfassender Grenz- und Zaunregelungen (s. auch Politische Gemeinde Maschwanden); obrigkeitlich ausgestellte Urkunden 1559 mit Abweisung von Einsprachen und Weiterzug von Ober- und Niederlunnern gegen diese Trennung; Urteilsspruch 1559 mit Berücksichtigung des Weidrechts von Jörg Meyer, des Müllers in Rickenbach, für zwei Haupt Vieh auf dem gemeinen Weidgang von Wolsen in Folge der flurrechtlichen Trennung der die Gemeinden; sog. Treibbrief 1572 (pro namentlich aufgezählten Berechtigten wird die Zahl, des Auftriebs auf die gemeine Weide festgelegt: von 5 Kühen, 2 Pferden, 3 Kälbern 6.rtr für einen Vollbauern stufenweise hinunter bis zu den landlosen Taglöhnern, denen der Auftrieb von 1 Kuh und 1 Kalb zusteht); Revision des Treibbriefes 1,67L (13 Gerechtigkeiten, wobei vier in der Hand von zwei Brüdern Gut sind, die je 4 Kühe und 2 Pferde auftreiben können, die Inhaber die restlichen 9 Gerechtigkeiten je 2 Kühe); Einzugsbrief 7604; urkundliche Festlegung der Gemeinde 1667 auf die bisherige Zahl von 13 Gerechtigkeiten.


II A Akten

darunter:

Verminderung der Pferde auf dem gemeinen 'Weidgang bis Aufhebung'1766.; Verbot 1796 fur die Brüder Gut zur Einrichtung von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw. Abbruch des fünften Ofens.


==Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Ottenbach==

I A Urkunden auf Pergament

2 Urkunden 1424, L566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte Urkunde 1,424 mit Gewährleistung einer stets genügender Menge von Oblaten für die "Kilchgenossenr" zum Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass der Verkauf eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks); Zinsbrief 1566 von Hans Brunner für zwei Viertel Kernen Grundzins zugunsten der Kirche Ottenbach.

II A Akten

Hauptsächlich die Einkünfte und entsprechenden Rechtsame betreffend; darunter:

Katalogmässige Zusammenstellung 1794 der Pfrund und Dorf Ottenbach betreffenden kopierten Urkunden und Akten des Klosters Kappel (Staatsarchiv B I Nr. 12ff.) 1242- 1798;Urbar 1551 betreffend die Einkünfte der Kirche (wie das folgende Urbar 1575, mit Nachträgen bis 1574); <der grösser und älter Kilchen Urbar (angelegt 1575, Grundzinsen, Geldgülten und Unterpfande zu Ottenbach, Toussen, Wolsen, Lunnern, Hedingen, Jonen, Aristau; Kopien von entsprechenden Rechtsinstrumenten durch Pfarrer Johannes Bluntschli 15./16.Jh., auch das Kirchengütli und den Erblehenhof der Kirche betreffend); obrigkeitlich vorgegebene schematische Anleitungen 1'643/1693 zur Erstellung der Kirchengutsrechnung, einschliesslich konkrete Angaben 1643 zum Zustand des Rechnungswesens in allen Kirchgemeinden des Freiamt-Kapitels; Akten, Korrespondenz, Erhebung von Brandsteuern und Austeilung von Hilfsgeldern und -gütern betr. Brandfalle in Ottenbach L771,7789,1790 (Grossbrande); undatierte Feuerordnungen; Zinsrodel der Kirche 1776-1782; Verzeichnisse der Kirchenstühle 1777/79; Aktennotiz 1792 des Schulmeisters zur Einrichtung einer Nacht- und Gesangschule ; Akten, Verzeichnisse, Statistiken, Tabellen 1771-1798 zur Bevölkerungszahl, Familienstruktur, zu Almosenempfängern und zur Austeilung von Brot, Getreide und Mehl an Bedürftige (inkl. Bickwil, Toussen, Wolsen, Lunnern und Rickenbach); umfassende Sammlung der durch Bürgermeister und Rat erlassenen gedruckten Mandate (1633-), 18.Jh. zu allen staatlichen Regelungsbereichen, ergänzt durch bemerkenswerte Sammlung gedruckter Erlasse usw. der Revolutionsbehörden 1798/99; Mandate und Erlasse der Landvogtei Knonau 1657-1798 (alle Regelungsbereiche, sowohl Ottenbach speziell wie auch die Landvogtei allgemein betreffend, darunter Organisation 1683 der militärischen Sammelplätze für Kappel, Knonau, Maschwanden, Ottenbach und Birmensdorf).

III A Jahresrechnungen des Kirchengutes

Erster Rodel mit Jahresrechnungen 1549, 1554, 1556 -1566; zweiter Rodel mit Jahrerrechnungen 1566 - 1579; dritter Rodel mit Jahresrechnungen 157 9 - 1591 ;vierter Rodel mit Jahresrechnungen 1591 -1603 („ein nüw Kilchenrächnungsbuoch, angefangen Anno 159l“, eingangs: detaillierte Ordnung über das Gemeinderechnungswesen); fünfter Rodel mit Jah resrechnungen 1604 -1611 und 1618-1635 (lückenhaft) alle fünf Rode in mittelalterliche liturgische Pergamentfragmente eingebunden: Verhältnismässig grosse Einnahmen an Zinsgetreide, Verkauf von Getreide, Ausgaben für Unterstützung von eigenen und fremden Armen und Kranken, Bauausga ben, Unterhalt des Geläutes, Schulwesen, Verzeichnis der der Kirche zustehenden Güter, Verzeichnis der Schuldkapitalien, Aufzeichnungen und Bemerkungen bezüglich Armenausgaben in der Hungerkrise 1570 ff.; einzeln Jahresrechnungen 1637-1798 (mit sehr wenigen Lücken). IV A Bände

1

Klein-Kirchenurbar 1595 (ist nicht mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der Verfilmung 1993).

2

Protokolle des Srillsrands (1ZSA-) flg0-1796.

3

Schützenbuch einer ehrsamen Zlhlschaft o ttenb ach (ist nicht mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der verfilmung von 1998).


Politische Gemeinde Ottenbach

I A Urkunden aufPergament

1 Urkunde 1647: Urkunde" 1647 mit Schlichrung durch lokale'würdenträger des Amtes in einem Streit zriischen der Gemeinde Ottenbach und dem Ottenbacher Müller Heinrich Grob: umfassende Re_gelung der Wasserrechte (wie Kanal zur Mühle, Mühleweiher und Wässerung der Gemäindematten, wasserbauliche Veryflichtungen des"Mtillers), Regelung ury waggerrechr beztiflich des durch obrigkeitlichen Beschluss bewilligten Neubaus einer Mühle an dei Reuss auf Gemeindeland.

I B Verträge auf Papier

1 Aktenstück: Spruch 1,699 zwischen der Gemeinde Otenbach und einem Bürger daselbst betr. Hilfeleisrung der Gemeinde an diesen Bürger infolge (unterlassener) wässerbaulicher Eingriffe an der R.r* (eii uburchstich> käm nich t zur Ausftihrung usw.).

II A Akten

darunter:

Abschrift eines Abschieds 7723 zwischen den Standen Ziirich und Luzernbetr. die wuhrunsen in der Reuss zwischen Ottenbach und.Merenscby?od, äi. üb.rschwemmungen verursachen und die Schiffiahrt behindern; Sicherung tlZS und 1796 des Fährrechts der Gemeinde Ottenbach, üm die Ge meinde güter j enseits der Reuss (wallikon) bewirts chaften zu können; Bewilligung 1788 zur Einrichtung von Viertelsöfen. (aber 9hl. däss lntsprechend Stubeniarende gebaut werden dtirfen).

IV A Bände

1

1754 durch Schulmeister Heinrich Funk neu angelegres Gemeindebuch (reichend bis 18a3)r F.a.: Beschreibüng?et Dorfbrandes vom 2I. Marz 1753 (inkl. umfansreiche Uäterstützung durch Brandsteuern von auswärts);"Beschreibung von Frondienstleistungen der Gemeindeglieder (wie Zäunung)

Verzeichnis dei Hintersässen 17 58I.; Verzeichnis der

Gemeindegliter (die sich durch den Reusslauf stets veränder- !.t)i Kopiep und Hinweise betr. Rechtsvorgänge des 17.Jh. (Loskauf der FascnachtshUhner und des Heu-z.littr.tr gegenüber der Pfrund Ottenb"ch); Regelungen um Zu{hteber und -stier 1_8.Jh.; Abnahme der Gemeinderechnung ab lTS4; Wahlen, Pflichten, Belange der Gemeindebeamretän 18.Jh.; Gemeindemarchen 18.Jh.; .<Gesetz und Ordnungen E.L. Gmeind Otenbach> tiOO (wird zweimal jährlich ierlesen: im Frü$ahr anlässlich der Verleihung der Streugüter, im Herbst anlässlich der Abnahme der Gemeinderethnung), nachtraglich: Gese tz vom <'Widen Hauen>.

Ehem alige Arm engemeinde O ttenb ach :

III AJahresrechnungenJahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Onenbach

1,6 41 - 17 07, L7 07 - 17 37, 17 5 5 - 17 9 8 : Einnahme n vo n Arm e nsteuern an den kirchlichen Feiertagen wd Zinsen von Schuldkapitalien; Ausgaben von Monatsgeldern an die namentlich_ ge nannte n H au sarmen, Verwaltung und Ve rteilung der staatlichen Armengelder und Sondersteuern; Ausgaben fur Besoldungen an den Pfarrer, die Kirchmeier unä die Schulmeister zu Ottenbach, Toussen und Lunnern, Spesen ftir Rechnungsabnahme; Ausgaben ftir baulichen Untärhalt der Kirche, fur Abendmahl, Amtshandlungen.

Holzkorporation Ottenbach (im Archiv der polidschen Gemeinde)

1 Pergamenturkunde t497:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich heissen 1497 eine Appellation der Gemeinde Ottenbach gegen ein Urteil der Stadt Bremgarten in Sachen Ottenbach gegenJonen wegen des Sammelns von Eicheln und des gemeinsamen'Weidgangs im'Wald zwischen den beiden Gemeinden gut (verfahrensmässig hoch interessanter Fall: Zuständigkeit von Bremgarten als Inhaberin der niederen Gerichte überJonen, Appellarion an die Stadt Zürich als Inhaberin der hohen Gerichtsbarkeit zu Onenbach).


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