Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ottenbach
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(19 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 13: Zeile 13:
Einträge über Obfelden Seite 15
Einträge über Obfelden Seite 15


Polidsche Gemeinde Obfelden
'''1847 Trennung von Obfelden und Ottenbach'''. Die fünf Weiler Bickwil, Toussen, Wolsen und Ober- und Unterlunnern werden zur politischen Gemeinde Obfelden zusammengeschlossen.
(<Unterlunnern)) und <Niederlunnern> wechselweise
 
gemäss Nennungjeweils in der Quelle aufgeftihrt)
==Politische Gemeinde Obfelden==
Ehem alige Ziuilgemeinde Wols en
 
I A Urkunden auf Pergament
("Unterlunnern" und "Niederlunnern" wechselweise
10 Urkunden 1559 -1.671; darunter:
gemäss Nennung jeweils in der Quelle aufgeführt)
 
'''''Ehemalige Zivilgemeinde Wolsen'''''
 
'''I A Urkunden auf Pergament'''
 
10 Urkunden 1559 -1671; darunter:
 
Urteilsspruch 1559 mit Trennung des bis anhin gemeinsam
Urteilsspruch 1559 mit Trennung des bis anhin gemeinsam
genutztän
genutzten
'W'eidgangs
Weidgangs
in den Fronwäldern und im Wolsermoot
in den Fronwäldern und im Wolsermoos
zwischen den drei Gemeinden Maschwanden, Wolsen
zwischen den drei Gemeinden Maschwanden, Wolsen
und Ober- und Niederlunnern mittels umfassender Grenzund
und Ober- und Niederlunnern mittels umfassender Grenz- und
Zaunregelungen (s. auch Polidsche Gemeinde Maschwanden);
Zaunregelungen (s. auch Politische Gemeinde Maschwanden);
obrigkeitlich ausgestellte Urkunden 1559 mit Abweisung
obrigkeitlich ausgestellte Urkunden 1559 mit Abweisung
von Einsprachen und Weiterzug von Ober- und Niederlunnern
von Einsprachen und Weiterzug von Ober- und Niederlunnern
gegen diese Tiennung; Urteilsspruch 1559 mit
gegen diese Trennung;Urteilsspruch '''1559''' mit
Berücksichtigung des Weidrechts vonJörg Meyer, des Müllers
Berücksichtigung des Weidrechts von '''Jörg Meyer''', des Müllers
in Rickenbach, ftir zwei Haupt Vieh auf dem gemeinen
in '''Rickenbach''',für zwei Haupt Vieh auf dem gemeinen
Weidgang von'Wolsen in Folge der flurrechtlichen Trennung
Weidgang von Wolsen in Folge der flurrechtlichen Trennung
der diei Gemeinden; sog. Treibbrief 1572 (pro namentlich
der die Gemeinden; sog. Treibbrief 1572 (pro namentlich
atfgezäliten Berechtigten wird dteZaIl, des Auftriebs auf die
aufgezählten Berechtigten wird die Zahl, des Auftriebs auf die
gemeine Weide festgelegt: von 5 Kühen, 2 Pferden, 3 Kdl-
gemeine Weide festgelegt: von 5 Kühen, 2 Pferden, 3 Kälbern
6.rtr ftir einen VoilÜaue"rn srufenweise hinunter bis zu den
für einen Vollbauern stufenweise hinunter bis zu den
landlosen Täglöhnern, denen der Auftrieb von 1 Kuh und
landlosen Taglöhnern, denen der Auftrieb von 1 Kuh und
1 Kalb zusteht); Revision des Treibbriefes 1,67L (13 Gerechtigkeiten,
1 Kalb zusteht); Revision des Treibbriefes 167L (13 Gerechtigkeiten,
wobei vier in der Hand von zwei Brüdern Gut
wobei vier in der Hand von zwei Brüdern Gut
sind, die je 4 Kühe und 2 Pferde auftreiben können, die Inhaber
sind, die je 4 Kühe und 2 Pferde auftreiben können, die Inhaber
dei restlichen 9 Gerechtigkeiten je 2 Kühe); Einzugsbrief
die restlichen 9 Gerechtigkeiten je 2 Kühe); Einzugsbrief
7604; urkundliche Festlegung der Gemeinde 1667 euf
1604; urkundliche Festlegung der Gemeinde 1667 auf
die bisheri ge Zahlvon 1 3 Gerechtigkeiten.
die bisherige Zahl von 13 Gerechtigkeiten.
I A10: Dorsalseite da zusammengefalteten <trreibbriefu> du Gemeinde Wolsut
 
uon1671 . Hier wird in Raision da difumziumdm Tieibbriefa uon
 
1572 die Anznhl des Viehs, das auf die gemeine Weide getiebm wudm darf,
'''II A Akten'''
uueinfacht: Von dm 13 bestehmden Nutzungs-Gerechtig!<eitur sind uier in
 
du Hand uon zuei Brüdem Gut, die je 4 Kühe und 2 Pfude auftreiben können,
die Inhaber der ratlichm 9 Guechtigfteiten je 2 Kühe,
II A Akten
darunter:
darunter:
Verminderung der Pferde auf dem gemeinen
Verminderung der Pferde auf dem gemeinen
'Weidgang
Weidgang bis
bis
Aufhebung 1766; Verbot 1796 für die Brüder Gut zur Einrichtung
Aufhebung'1766.; Verbot 1796 fur die Brüder Gut zur Einrichtung
von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw.
von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw.
Abbruch des flrnften Ofens.
Abbruch des fünften Ofens.
Ehemalige Ziuilgemeinde Ob ulunnern
 
I A Urkunden auf Pergament
 
1 Urkund e 1,671,: Schuldve-rschreib ung 1671 der Gemeinde
==Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Ottenbach==
Oberlunnern, die von einem Zlürrcher Ratsherrn 1000 Gulden
 
gegen einen Zins von 50 Gulden aufnimmt und als lJnterpfand
'''I A Urkunden auf Pergament'''
die Allmend (ungefahr die Sömmerung von 20 Kühen
 
umfassend) sowie das 1-0Jucharten umfassende Ferech-Holz
2 Urkunden 1424, 1566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte
stellt (entkrafte t 1823).
Urkunde 1424 mit Gewährleistung einer stets genügender Menge von Oblaten für die "Kilchgenossen" zum
II A Akten
Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass: der Verkauf
Notiz 1732 zur Viehseuche zu Oberlunnern von Küfer Hans
Stehli; Regelung 1764 betr. den Zaun zwischen dem Holz
von lJnterlunnern und der Allmend von Oberlunnern.
Evan ge li s ch-refo rmie rte
Kirchgemeinde Ottenbach
I A Urkunden auf Pergament
2 Urkun den 1424, L566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte
Urkunde 1,424 mit Gewährleistung einer stets genügenden
Menge von Oblaten fiir die <Kilchgenossenr> zvm
V.rbrrtrch inäer Kirche zu Ottenbach (Attliss' der Verkauf
eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks);
eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks);
Zinsbrief 1566 von Hans Brunner ftir zwei Viertel
Zinsbrief 1566 von Hans Brunner für zwei Viertel
Kernen Grundzins zugunsten der Kirche Ottenbach.
Kernen Grundzins zugunsten der Kirche Ottenbach.
II A Akten
 
 
'''II A Akten'''
 
Hauptsächlich die Einkünfte und entsprechenden Rechtsame
Hauptsächlich die Einkünfte und entsprechenden Rechtsame
betreffend; darunter:
betreffend; darunter:
Katalogmässige Zusammenstellung 1794 der Pfrund und
Katalogmässige Zusammenstellung 1794 der Pfrund und
Dorf Ottenbach betreffenden kopierten Urkunden und Akten
Dorf Ottenbach betreffenden kopierten Urkunden und Akten
des Klosters Kappel (Staatsa?chiv B I Nr. 12ff.) 1242-
des Klosters Kappel (Staatsarchiv B I Nr. 12ff.) 1242-
1798;Urbar 1551 bät..G"d die Einktnfte der Kirche (wie
1798; Urbar 1551 betreffend die Einkünfte der Kirche (wie
das folgende Urbar 1575, mit Nachträgen bis 1574); <der
das folgende Urbar 1575, mit Nachträgen bis 1574); „der
grösser und älter Kilchen LJrbar> (angelegt 1575, Grundzinien,
grösser und älter Kilchen Urbar“ (angelegt 1575, Grundzinsen,
Geldgülten und Unterpfande zu Ottenbach, Toussen,
Geldgülten und Unterpfande zu Ottenbach, Toussen,
'W'olsen,
Wolsen,
Lunnern, Hedingen, Jonen, Aristau; Kopien von
Lunnern, Hedingen, Jonen, Aristau; Kopien von
entsprechenden Rechtsinstrumenten durch Pfarrer Johannes
entsprechenden Rechtsinstrumenten durch Pfarrer Johannes
Bluntschli 15./16.Jh., auch das Kirchengütli und den Erblehenhof
Bluntschli 15./16.Jh., auch das Kirchengütli und den Erblehenhof
der Kirche betreffend); obrigkeitlich vorgegebene
der Kirche betreffend); obrigkeitlich vorgegebene
schematische Anleitungen 1'643/1693 zur Erstellung der
schematische Anleitungen 1643/1693 zur Erstellung der
Kirchengutsrechnung, einschliesslich konkrete Angaben 1643
Kirchengutsrechnung, einschliesslich konkreten Angaben 1643
zum Zrtstand des Rechnungswesens in allen Kirchgemeinden
zum Zustand des Rechnungswesens in allen Kirchgemeinden
des Freiamt-Kapitels; Akten, Korrespondenz, Erhebung
des Freiamt-Kapitels; Akten, Korrespondenz, Erhebung
von Brandsteuern und Austeilung von Hilfsgeldern und -gütern
von Brandsteuern und Austeilung von Hilfsgeldern und -gütern
betr. Brandfalle in Ottenbach L771,7789,1790 (Grossbrande);
betr. Brandfalle in Ottenbach 1771,7789,1790 (Grossbrände);
undatierte Feuerordnungen; Zinsrodel der Kirche
undatierte Feuerordnungen; Zinsrodel der Kirche
1776-1782; Yerueichnisse der Kirchenstühle 7777/79; fvktennotiz
1776-1782; Verzeichnisse der Kirchenstühle 1777/79; Aktennotiz
1792 des Schulmeisters nx Einrichtung einer
1792 des Schulmeisters zur Einrichtung einer
Nacht- und Gesanqschule ; Akten, Verzeichnisse, Statistiken,
Nacht- und Gesangschule ; Akten, Verzeichnisse, Statistiken,
Täbellen 1771-1718 zur Bevölkerungszahl, Familienstruktrrr,
Tabellen 1771-1798 zur Bevölkerungszahl, Familienstruktur,
zrt AlmosenempfJngern und zur Austeilung von Brot,
zu Almosenempfängern und zur Austeilung von Brot,
Getreide und Mehf "n i.dürftige (inkl. Bickwil, Toussen,
Getreide und Mehl an Bedürftige (inkl. Bickwil, Toussen,
'Wolsen,
Wolsen,
Lunnern und Rickenbach); umfassende Sammlung
Lunnern und Rickenbach); umfassende Sammlung
der durch Bürgermeister und Rat erlassenen gedruckten
der durch Bürgermeister und Rat erlassenen gedruckten
Mandate (tOaa:;, 18.Jh. zu allen staatlichen Regelungsbereichen,
Mandate (1633-), 18.Jh. zu allen staatlichen Regelungsbereichen,
ergänzt durch bemerkenswerte Sammlung gedruckter
ergänzt durch bemerkenswerte Sammlung gedruckter
15
Erlasse usw. der Revolutionsbehörden 1798/99; Mandate
Erlasse usw. der Revolutionsbehörden 1798/99; Mandate
und Erlasse der Landvogtei Knonau 1657-1798 (al\e Reselungsbereiche,
und Erlasse der Landvogtei Knonau 1657-1798 (alle Regelungsbereiche,
sowohl ottenbach speziell wie auch die taidvogtei
sowohl Ottenbach speziell wie auch die Landvogtei
allgemein betreffend, darunler organisarion 1683 der
allgemein betreffend, darunter Organisation 1683 der
militärischen sammelplatze fu r Kappel, IGonau, Maschwanden,
militärischen Sammelplätze für Kappel, Knonau, Maschwanden,
Ottenbach und Birmensdorf).
Ottenbach und Birmensdorf).
-
 
III AJahresrechnungen des Kirchengutes
'''III A Jahresrechnungen des Kirchengutes'''
Erster Rodel mit Jahresrethnun gen 1549, 1554, 1556 -1566;
 
zweiter Rodel mii Jahrerre chnui gen 15 66 - 157'9 ;dritt.r Rodel
Erster Rodel mit Jahresrechnungen 1549, 1554, 1556 -1566;
mit Jahre srechnun gen !57 9 - lsg t ;vierrer Ro del mit Jahresrechnungel
zweiter Rodel mit Jahrerrechnungen 1566 - 1579; dritter Rodel
759 1 -1603 (< ein nüw Kilchenrächnungsbuäct1
mit Jahresrechnungen 1579 - 1591; vierter Rodel mit Jahresrechnungen
. angetangen Anno '1,59'l.r>,
1591 -1603 („ein nüw Kilchenrächnungsbuoch, angefangen Anno 159l“,
eingangs: detaillierte Ordnuns
eingangs: detaillierte Ordnung
über das Gemeinderechn.trgt*.r.i); ftinfter Rodel mit fahl
über das Gemeinderechnungswesen); fünfter Rodel mit Jahresrechnungen 1604 -1611 und 1618-1635 (lückenhaft) alle
resrechnulgen 1604 -1611 und 1618-1635 (ltickenhaft) ialle
fünf Rode  in mittelalterliche liturgische Pergamentfragmente
fti nf Ro de I in mine lalterliche lirurgische pe rgam.orfrrgm.nt.
eingebunden: Verhältnismässig grosse Einnahmen an Zinsgetreide,
eingebunden: ve_rhältnismässig giosse Einiahmett ri Zinsgetreide,
Verkauf von Getreide, Ausgaben für Unterstützung
Verkauf von Getreide, Ausgaben fur unterstritzung
von eigenen und fremden Armen und Kranken, Bauausgaben, Unterhalt des Geläutes, Schulwesen, Verzeichnis der
von eigenen und fremden Armen ünd Kranken, Bauausgar
der Kirche zustehenden Güter, Verzeichnis der Schuldkapitalien,
ben, tlnterhalt des Gelautes, Schulwesen, verzeichnis äer
Aufzeichnungen und Bemerkungen bezüglich Armenausgaben
der Kirche zustehenden Güter, verzeichnis der Schuldkapitalien,
in der Hungerkrise 1570 ff.; einzeln Jahresrechnungen
Aufzeichnungen und Bemerkungen bezüglich Armänausgaben
in der Hüngerkrise 1570 ff.i einzelnJ lrht.rrechnungen
1637-1798 (mit sehr wenigen Lücken).
1637-1798 (mit sehr wenigen Lücken).
III A: Liturgkches hagment als Einschlap da Rodels mit den Kirchenrechnungen.
 
1579..1591 (Atfnahme lm aufefalteten Zustand uon oben).
'''IV A Bände'''
D19 wknltdige Suie der Ottenbarhu-kirchenrechnungen ab Mitte' der
 
1550u-Jahre bß zum Ende da 16Jh. Lst abulieferungsmßsip bemerkensuert.
1
unter anderem l^st sich anhand einzelner Rechnungsposteiu. a, bei den
 
4y:!"ty\y du Einfluss der Kältekise und der-folgenden Hungrjalre
1570/71f. ablesen.
BEZIRK AFFOTTERN
IV A Bände
1.
Klein-Kirchenurbar 1595 (ist nicht mehr vorhanden und
Klein-Kirchenurbar 1595 (ist nicht mehr vorhanden und
fehlte schon anlasslich der Verfilmung 1993).
fehlte schon anlasslich der Verfilmung 1993).
2
2
Protokolle des Srillsrands (1ZSA-) flg0-1796.
 
Protokolle des Stillstandes (1785-)1780-1796.
 
3
3
Schützenbuch einer ehrsamen Zlhlschaft o ttenb ach (ist nicht
 
mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der verfilmung
Schützenbuch einer ehrsamen Zihlschaft Ottenbach (ist nicht
mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der Verfilmung
von 1998).
von 1998).
t6
 
Politische Gemeinde Omenbach
==Politische Gemeinde Ottenbach==
I A Urkunden aufPergament
 
1 Urkunde 1647: Urkunde" 1647 mit Schlichrung durch lokale'würdenträger
'''I A Urkunden auf Pergament '''
des Amtes in einem Streit zriischen der
 
1 Urkunde 1647: Urkunde 1647 mit Schlichtung durch lokale Würdenträger
des Amtes in einem Streit zwischen der
Gemeinde Ottenbach und dem Ottenbacher Müller Heinrich
Gemeinde Ottenbach und dem Ottenbacher Müller Heinrich
Grob: umfassende Re_gelung der Wasserrechte (wie
Grob: umfassende Regelung der Wasserrechte (wie
Kanal zur Mühle, Mühleweiher und Wässerung der Gemäindematten,
Kanal zur Mühle, Mühleweiher und Wässerung der Gemeindematten,
wasserbauliche Veryflichtungen des"Mtillers), Regelung
wasserbauliche Verpflichtungen des Müllers), Regelung
ury waggerrechr beztiflich des durch obrigkeitlichen
um Wasserrecht bezüglich des durch obrigkeitlichen
Beschluss bewilligten Neubaus einer Mühle an dei Reuss auf
Beschluss bewilligten Neubaus einer Mühle an der Reuss auf
Gemeindeland.
Gemeindeland.
I B Verträge auf Papier
 
t Aktenstück: Spruch 1,699 zwischen der Gemeinde Otenbach
'''I B Verträge auf Papier'''
und einem Bürger daselbst betr. Hilfeleisrung der Gemeinde
 
an diesen Bürger infolge (unterlassener) wässerbaulicher
1 Aktenstück: Spruch 1699 zwischen der Gemeinde Ottenbach
Eingriffe an der R.r* (eii uburchstich> käm nich t zur
und einem Bürger daselbst betr. Hilfeleistung der Gemeinde
Ausftihrung usw.).
an diesen Bürger infolge (unterlassener) wasserbaulicher
II A Akten
Eingriffe an der Reuss (ein „Durchstich“ kam nicht zur
Ausführung usw.).
 
'''II A Akten'''
 
darunter:
darunter:
Abschrift eines Abschieds 7723 zwischen den Standen Ziirich
 
und Luzernbetr. die wuhrunsen in der Reuss zwischen
Abschrift eines Abschieds 1723 zwischen den Standen Zürich
Ottenbach und.Merenscby?od, äi. üb.rschwemmungen
und Luzern betr. die Wuhrungen in der Reuss zwischen
verursachen und die Schiffiahrt behindern; Sicherung tlZS
Ottenbach und Merenschwand, die Überschwemmungen
und 1796 des Fährrechts der Gemeinde Ottenbach, üm die
verursachen und die Schifffahrt behindern; Sicherung 1725
Ge meinde güter j enseits der Reuss (wallikon) bewirts chaften
und 1796 des Fährrechts der Gemeinde Ottenbach, um die
Gemeindegüter jenseits der Reuss '''(Wallikon)''' bewirtschaften
zu können; Bewilligung 1788 zur Einrichtung von Viertelsöfen.
zu können; Bewilligung 1788 zur Einrichtung von Viertelsöfen.
(aber 9hl. däss lntsprechend Stubeniarende gebaut
(aber ohne dass entsprechend Stubenwände gebaut
werden dtirfen).
werden dürfen).
IV A Bände
 
I
'''IV A Bände'''
1754 durch Schulmeister Heinrich Funk neu angelegres
 
Gemeindebuch (reichend bis 18a3)r F.a.: Beschreibüng?et
1
Dorfbrandes vom 2I. Marz 1753 (inkl. umfansreiche Uäterstützung
 
durch Brandsteuern von auswärts);"Beschreibung
1754 durch Schulmeister Heinrich Funk neu angelegtes
IV A 1 : Titelblau da am 3 . Februar 1754 durch süulmeister Heinrirh Fun&
Gemeindebuch (reichend bis 1843) u.a.: Beschreibung des
neu angelegten cemeinde-Buds. Bachiebm ist auch die Feuersbrunst uom
Dorfbrandes vom 21. März 1753 (inkl. umfangreiche Unterstützung
21. Mhz 1753, du da uorgängige Cemeindebuch zum Opfu gefallm war.
durch Brandsteuern von auswärts); Beschreibung
von Frondienstleistungen der Gemeindeglieder (wie Zäunung),
Verzeichnis der Hintersässen 1758, Verzeichnis der
Gemeindegüter (die sich durch den Reusslauf stets veränderten,
Kopien und Hinweise betr. Rechtsvorgänge des 17.Jh.
(Loskauf der Fasnachthühner und des Heuzehnten gegenüber
der Pfrund Ottenbach); Regelungen um Zuchteber
und -stier 18.Jh.; Abnahme der Gemeinderechnung ab 1754
Wahlen, Pflichten, Belange der Gemeindebeamten 18.Jh.;
Gemeindemarchen 18.Jh.; .“Gesetz und Ordnungen E.L.
Gemeinde Ottenbach“ 1760 (wird zweimal jährlich verlesen:
im Frühjahr anlässlich der Verleihung der Streugüter, im
Herbst anlässlich der Abnahme der Gemeinderechnung,
nachträglich: Gesetz vom „Winden Hauen“.
 
Das Gemeindebuch bis 1753 ist der Feuersbrunst vom 21. März 1753 zum Opfer gefallen.
 
'''''Ehemalige Armengemeinde Ottenbach :'''''
 
'''III A Jahresrechnungen'''
 
Jahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Ottenbach
1641 - 1707,  1707 - 1737, 1755 - 1798 : Einnahmen von Armensteuern
an den kirchlichen Feiertagen und Zinsen von
Schuldkapitalien; Ausgaben von Monatsgeldern an die namentlich_
genannten Hausarmen, Verwaltung und Verteilung
der staatlichen Armengelder und Sondersteuern; Ausgaben
für Besoldungen an den Pfarrer, die Kirchmeier und die
Schulmeister zu Ottenbach, Toussen und Lunnern, Spesen
für Rechnungsabnahme; Ausgaben für baulichen Unterhalt
der Kirche, für Abendmahl, Amtshandlungen.
 
'''''Holzkorporation Ottenbach''''' (im Archiv der politischen Gemeinde)
 
1 Pergamenturkunde 1497:Bürgermeister und Rat der Stadt
Zürich heisst 1497 eine Appellation der Gemeinde Ottenbach
gegen ein Urteil der Stadt Bremgarten in Sachen Ottenbach
gegen  Jonen wegen des Sammelns von Eicheln und
des gemeinsamen Weidgangs im Wald zwischen den beiden
Gemeinden gut (verfahrensmässig hoch interessanter Fall:
Zuständigkeit von Bremgarten als Inhaberin der niederen
Gerichte über Jonen, Appellation an die Stadt Zürich als Inhaberin
der hohen Gerichtsbarkeit zu Ottenbach).
 
Seite 331
 
Nachträge
 
'''Ottenbach'''
 
''Deponierte Gemeindearchive im Staatsarchiv''
 
Durch die politische Gemeinde 1985 im Staatsarchiv deponierter und hier restaurierter  "Grundriss des Ottenbacher Zehntens" 1776 (Zehntenbezüger: Stift St. Leodegar zu Luzern und Pfarrpfründe Ottenbach).
 
Wohl von Ingenieur Johannes Müller gefertigter Zehntenplan mit Siedlungs- und Flurbild von Ottenbach.
 




Zurück zur [[Hauptseite]]
Zurück zur [[Hauptseite]]

Aktuelle Version vom 17. April 2021, 20:10 Uhr

Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

Zeugnisse zürcherischer Gemeinde-, Verwaltungs- und Rechtskultur im agrarischen und kirchlichen Zeitalter

Bearbeitet von Otto Sigg 2006 Staatsarchiv des Kantons Zürich

Leinen gebunden, 372 Seiten, Format 23x31 cm

Regionalbibliothek Affoltern 949.48 ZH A

Einträge über Ottenbach Seite 15 bis 17 und Seite 331

Einträge über Obfelden Seite 15

1847 Trennung von Obfelden und Ottenbach. Die fünf Weiler Bickwil, Toussen, Wolsen und Ober- und Unterlunnern werden zur politischen Gemeinde Obfelden zusammengeschlossen.

Politische Gemeinde Obfelden

("Unterlunnern" und "Niederlunnern" wechselweise gemäss Nennung jeweils in der Quelle aufgeführt)

Ehemalige Zivilgemeinde Wolsen

I A Urkunden auf Pergament

10 Urkunden 1559 -1671; darunter:

Urteilsspruch 1559 mit Trennung des bis anhin gemeinsam genutzten Weidgangs in den Fronwäldern und im Wolsermoos zwischen den drei Gemeinden Maschwanden, Wolsen und Ober- und Niederlunnern mittels umfassender Grenz- und Zaunregelungen (s. auch Politische Gemeinde Maschwanden); obrigkeitlich ausgestellte Urkunden 1559 mit Abweisung von Einsprachen und Weiterzug von Ober- und Niederlunnern gegen diese Trennung;Urteilsspruch 1559 mit Berücksichtigung des Weidrechts von Jörg Meyer, des Müllers in Rickenbach,für zwei Haupt Vieh auf dem gemeinen Weidgang von Wolsen in Folge der flurrechtlichen Trennung der die Gemeinden; sog. Treibbrief 1572 (pro namentlich aufgezählten Berechtigten wird die Zahl, des Auftriebs auf die gemeine Weide festgelegt: von 5 Kühen, 2 Pferden, 3 Kälbern für einen Vollbauern stufenweise hinunter bis zu den landlosen Taglöhnern, denen der Auftrieb von 1 Kuh und 1 Kalb zusteht); Revision des Treibbriefes 167L (13 Gerechtigkeiten, wobei vier in der Hand von zwei Brüdern Gut sind, die je 4 Kühe und 2 Pferde auftreiben können, die Inhaber die restlichen 9 Gerechtigkeiten je 2 Kühe); Einzugsbrief 1604; urkundliche Festlegung der Gemeinde 1667 auf die bisherige Zahl von 13 Gerechtigkeiten.


II A Akten

darunter:

Verminderung der Pferde auf dem gemeinen Weidgang bis Aufhebung 1766; Verbot 1796 für die Brüder Gut zur Einrichtung von 5 Öfen auf einer einzigen Gerechtigkeit, bzw. Abbruch des fünften Ofens.


Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Ottenbach

I A Urkunden auf Pergament

2 Urkunden 1424, 1566: Durch das Kloster Kappel ausgestellte Urkunde 1424 mit Gewährleistung einer stets genügender Menge von Oblaten für die "Kilchgenossen" zum Verbrauch in der Kirche zu Ottenbach (Anlass: der Verkauf eines durch das entsprechende Servitut belasteten Grundstücks); Zinsbrief 1566 von Hans Brunner für zwei Viertel Kernen Grundzins zugunsten der Kirche Ottenbach.


II A Akten

Hauptsächlich die Einkünfte und entsprechenden Rechtsame betreffend; darunter:

Katalogmässige Zusammenstellung 1794 der Pfrund und Dorf Ottenbach betreffenden kopierten Urkunden und Akten des Klosters Kappel (Staatsarchiv B I Nr. 12ff.) 1242- 1798; Urbar 1551 betreffend die Einkünfte der Kirche (wie das folgende Urbar 1575, mit Nachträgen bis 1574); „der grösser und älter Kilchen Urbar“ (angelegt 1575, Grundzinsen, Geldgülten und Unterpfande zu Ottenbach, Toussen, Wolsen, Lunnern, Hedingen, Jonen, Aristau; Kopien von entsprechenden Rechtsinstrumenten durch Pfarrer Johannes Bluntschli 15./16.Jh., auch das Kirchengütli und den Erblehenhof der Kirche betreffend); obrigkeitlich vorgegebene schematische Anleitungen 1643/1693 zur Erstellung der Kirchengutsrechnung, einschliesslich konkreten Angaben 1643 zum Zustand des Rechnungswesens in allen Kirchgemeinden des Freiamt-Kapitels; Akten, Korrespondenz, Erhebung von Brandsteuern und Austeilung von Hilfsgeldern und -gütern betr. Brandfalle in Ottenbach 1771,7789,1790 (Grossbrände); undatierte Feuerordnungen; Zinsrodel der Kirche 1776-1782; Verzeichnisse der Kirchenstühle 1777/79; Aktennotiz 1792 des Schulmeisters zur Einrichtung einer Nacht- und Gesangschule ; Akten, Verzeichnisse, Statistiken, Tabellen 1771-1798 zur Bevölkerungszahl, Familienstruktur, zu Almosenempfängern und zur Austeilung von Brot, Getreide und Mehl an Bedürftige (inkl. Bickwil, Toussen, Wolsen, Lunnern und Rickenbach); umfassende Sammlung der durch Bürgermeister und Rat erlassenen gedruckten Mandate (1633-), 18.Jh. zu allen staatlichen Regelungsbereichen, ergänzt durch bemerkenswerte Sammlung gedruckter Erlasse usw. der Revolutionsbehörden 1798/99; Mandate und Erlasse der Landvogtei Knonau 1657-1798 (alle Regelungsbereiche, sowohl Ottenbach speziell wie auch die Landvogtei allgemein betreffend, darunter Organisation 1683 der militärischen Sammelplätze für Kappel, Knonau, Maschwanden, Ottenbach und Birmensdorf).

III A Jahresrechnungen des Kirchengutes

Erster Rodel mit Jahresrechnungen 1549, 1554, 1556 -1566; zweiter Rodel mit Jahrerrechnungen 1566 - 1579; dritter Rodel mit Jahresrechnungen 1579 - 1591; vierter Rodel mit Jahresrechnungen 1591 -1603 („ein nüw Kilchenrächnungsbuoch, angefangen Anno 159l“, eingangs: detaillierte Ordnung über das Gemeinderechnungswesen); fünfter Rodel mit Jahresrechnungen 1604 -1611 und 1618-1635 (lückenhaft) alle fünf Rode in mittelalterliche liturgische Pergamentfragmente eingebunden: Verhältnismässig grosse Einnahmen an Zinsgetreide, Verkauf von Getreide, Ausgaben für Unterstützung von eigenen und fremden Armen und Kranken, Bauausgaben, Unterhalt des Geläutes, Schulwesen, Verzeichnis der der Kirche zustehenden Güter, Verzeichnis der Schuldkapitalien, Aufzeichnungen und Bemerkungen bezüglich Armenausgaben in der Hungerkrise 1570 ff.; einzeln Jahresrechnungen 1637-1798 (mit sehr wenigen Lücken).

IV A Bände

1

Klein-Kirchenurbar 1595 (ist nicht mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der Verfilmung 1993).

2

Protokolle des Stillstandes (1785-)1780-1796.

3

Schützenbuch einer ehrsamen Zihlschaft Ottenbach (ist nicht mehr vorhanden und fehlte schon anlasslich der Verfilmung von 1998).

Politische Gemeinde Ottenbach

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1647: Urkunde 1647 mit Schlichtung durch lokale Würdenträger des Amtes in einem Streit zwischen der Gemeinde Ottenbach und dem Ottenbacher Müller Heinrich Grob: umfassende Regelung der Wasserrechte (wie Kanal zur Mühle, Mühleweiher und Wässerung der Gemeindematten, wasserbauliche Verpflichtungen des Müllers), Regelung um Wasserrecht bezüglich des durch obrigkeitlichen Beschluss bewilligten Neubaus einer Mühle an der Reuss auf Gemeindeland.

I B Verträge auf Papier

1 Aktenstück: Spruch 1699 zwischen der Gemeinde Ottenbach und einem Bürger daselbst betr. Hilfeleistung der Gemeinde an diesen Bürger infolge (unterlassener) wasserbaulicher Eingriffe an der Reuss (ein „Durchstich“ kam nicht zur Ausführung usw.).

II A Akten

darunter:

Abschrift eines Abschieds 1723 zwischen den Standen Zürich und Luzern betr. die Wuhrungen in der Reuss zwischen Ottenbach und Merenschwand, die Überschwemmungen verursachen und die Schifffahrt behindern; Sicherung 1725 und 1796 des Fährrechts der Gemeinde Ottenbach, um die Gemeindegüter jenseits der Reuss (Wallikon) bewirtschaften zu können; Bewilligung 1788 zur Einrichtung von Viertelsöfen. (aber ohne dass entsprechend Stubenwände gebaut werden dürfen).

IV A Bände

1

1754 durch Schulmeister Heinrich Funk neu angelegtes Gemeindebuch (reichend bis 1843) u.a.: Beschreibung des Dorfbrandes vom 21. März 1753 (inkl. umfangreiche Unterstützung durch Brandsteuern von auswärts); Beschreibung von Frondienstleistungen der Gemeindeglieder (wie Zäunung), Verzeichnis der Hintersässen 1758, Verzeichnis der Gemeindegüter (die sich durch den Reusslauf stets veränderten, Kopien und Hinweise betr. Rechtsvorgänge des 17.Jh. (Loskauf der Fasnachthühner und des Heuzehnten gegenüber der Pfrund Ottenbach); Regelungen um Zuchteber und -stier 18.Jh.; Abnahme der Gemeinderechnung ab 1754 Wahlen, Pflichten, Belange der Gemeindebeamten 18.Jh.; Gemeindemarchen 18.Jh.; .“Gesetz und Ordnungen E.L. Gemeinde Ottenbach“ 1760 (wird zweimal jährlich verlesen: im Frühjahr anlässlich der Verleihung der Streugüter, im Herbst anlässlich der Abnahme der Gemeinderechnung, nachträglich: Gesetz vom „Winden Hauen“.

Das Gemeindebuch bis 1753 ist der Feuersbrunst vom 21. März 1753 zum Opfer gefallen.

Ehemalige Armengemeinde Ottenbach :

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen betr. das Säckligut der Pfarrei Ottenbach 1641 - 1707, 1707 - 1737, 1755 - 1798 : Einnahmen von Armensteuern an den kirchlichen Feiertagen und Zinsen von Schuldkapitalien; Ausgaben von Monatsgeldern an die namentlich_ genannten Hausarmen, Verwaltung und Verteilung der staatlichen Armengelder und Sondersteuern; Ausgaben für Besoldungen an den Pfarrer, die Kirchmeier und die Schulmeister zu Ottenbach, Toussen und Lunnern, Spesen für Rechnungsabnahme; Ausgaben für baulichen Unterhalt der Kirche, für Abendmahl, Amtshandlungen.

Holzkorporation Ottenbach (im Archiv der politischen Gemeinde)

1 Pergamenturkunde 1497:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich heisst 1497 eine Appellation der Gemeinde Ottenbach gegen ein Urteil der Stadt Bremgarten in Sachen Ottenbach gegen Jonen wegen des Sammelns von Eicheln und des gemeinsamen Weidgangs im Wald zwischen den beiden Gemeinden gut (verfahrensmässig hoch interessanter Fall: Zuständigkeit von Bremgarten als Inhaberin der niederen Gerichte über Jonen, Appellation an die Stadt Zürich als Inhaberin der hohen Gerichtsbarkeit zu Ottenbach).

Seite 331

Nachträge

Ottenbach

Deponierte Gemeindearchive im Staatsarchiv

Durch die politische Gemeinde 1985 im Staatsarchiv deponierter und hier restaurierter "Grundriss des Ottenbacher Zehntens" 1776 (Zehntenbezüger: Stift St. Leodegar zu Luzern und Pfarrpfründe Ottenbach).

Wohl von Ingenieur Johannes Müller gefertigter Zehntenplan mit Siedlungs- und Flurbild von Ottenbach.


Zurück zur Hauptseite