"Birristrecke" Verbindung zwischen Brücke Ottenbach und Muri AG

Aus Ottenbach
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Strecke AG 1866 Muri/Türmelen - Birri - Ottenbach; Fahr Landeskarte 1110

GESCHICHTE Stand Januar 1996 / do

Nach den Acta Murensia gehörte Türmelen zum Fronhof Birri (AM 72); der Verbindungsweg von Türmelen nach Birri ist dementsprechend schon ins Hochmittelalter zu datieren. Er erscheint in mehreren Karten des 18. und frühen 19. Jahrhunderts (RIEDIGER 1722, CLAUSENER 1786, KREISGEMEINDE MURI 1809).

Die vollständige Verbindung von Muri nach Ottenbach war in ihrer Entwicklung aber abhängig von der Ausgestaltung des Reussübergangs bei Ottenbach und gewann daher erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine eigentliche Verkehrsbedeutung.

Fahr und Brücke von Ottenbach

Ottenbach besass schon 1415 Land auf der linken Reussseite im Amt Merenschwand. Die Entstehung dieses Güterkomplexes ist vermutlich auf eine Verlagerung des Reusslaufes, möglicherweise sogar auf den Durchstich einer Reussschleife zurückzuführen (ausführlich SCHNEIDER 1986: 169-172; GRÜNIG 1988: 31f.). Das Fahr von Ottenbach muss daher spätestens im frühen 15. Jahrhundert eingerichtet worden sein. Es galt bis 1801 als Güterfahr, das einzig die Bestimmung hatte, die Bewirtschaftung des Ottenbacher Wies-, Streu- und Weidelandes links der Reuss zu ermöglichen. Erstmals erwähnt wird es - mit dieser einschneidenden Auflage - erst 1617 (SCHNEIDER 1986: 176). Da das Fährschiff auf dem Zürcher Ufer stationiert war, ist das Fahr als einziges Reussfahr auch in der Militärkarte von HALLER, GYGER (1620) eingetragen.

Bereits in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts ergaben sich aber immer wieder Streitigkeiten mit den Fährleuten von Rickenbach und der Gemeinde Merenschwand, da die Ottenbacher unerlaubterweise Personen, Vieh, Wagen und allerhand Waren übersetzten - die nach Lage der Dinge wohl auch schon aus dem Raum Muri stammten (vgl. AG 54). Erlaubt wurde ihnen aber 1742 einzig, Waren zu transportieren, die sie als Eigenbedarf in Merenschwand kauften; ausserdem durften sie Patienten auf dem Weg zum Arzt und Feuerläufer übersetzen, die einer Nachbargemeinde zu Hilfe eilten (MÜLLER 1982: 9-11; SCHNEIDER 1986: 177).

1801 erfolgte eine einschneidende Neuerung: Im Hinblick darauf, dass die Vorrechte einzelner Fähren als Feudalrechte 1798 aufgehoben worden waren, erlaubte die Helvetische Regierung den Ottenbachern, "menschen, vieh, waren und wagen ohne rüksicht auf deren eigenthümer" zu befördern. Der Stand Zürich hielt nach 1803 trotz Streitigkeiten mit der Aargauer Seite an dieser Regelung fest (SCHNEIDER 1986: 177-180; MÜLLER 1982: 12-15). IVS AG 1866

Eine direkte Strassenverbindung nach Muri hat aber noch nach 1820 nicht bestanden; es existierte einzig eine "Landstrasse" über Rickenbach nach Merenschwand (1634 nach einer zeitgenössischen Planskizze bei SCHNEIDER 1986: Abb. 38, 39; FUNK 1779; ABANCOURT 1799: Reuss; MÜLLER 1982: 14; Ortsplan von Heinrich Keller 1825/28 bei SCHNEIDER 1986: Umschlagrückseite). Die Verbindung von Birri zum Fahr Ottenbach findet sich erstmals bei SCHEURMANN (1825) als "Fussweg" - nach unserer Erfahrung mit Scheurmanns Strassenklassierung kann es sich dabei auch um einen unbefestigten Fahrweg gehandelt haben.

Erst als der Kanton Aargau 1828 auf die Erhebung eines Zolls an der Fähre Ottenbach verzichtete, war freie Hand für den Ausbau der "Birristrasse" geboten, den Zürich seit langem gefordert hatte. Sie wurde (von der Gemeinde Ottenbach !) offenbar schleunigst durchgeführt (SCHNEIDER 1986: 177-180; MÜLLER 1982: 12-15). Innert Kürze scheint sie dann für Muri und dessen Umgebung grosse Bedeutung gewonnen zu haben, stellte sie doch 1845 "die Verbindung eines grossen Teils des Bezirks Muri nach dem oberen Teil des Kantons Zürich her" (MÜLLER 1982: 18; vgl. auch AG 969).

Nach MICHAELIS (Blatt XVII Muri 1837-43) galt die Strecke Muri - Ottenbach um 1840 als "Haupt-Verbindungsweg von Ort zu Ort" (vgl. auch MÜLLER 1982: 17-19). Zwischen Türmelen und Birri führte sie bereits südlich um das Wäldchen herum; im Wald bestand noch ein Fussweg. Der Verlauf zwischen Birri und dem Fahr entspricht grösstenteils noch nicht dem heutigen Strassentrassee; das verbliebene Stück ist begradigt worden. Auf Begehren von Muri und Ottenbach, aber gegen den Widerstand von Merenschwand, das den Übergang von Rickenbach favorisierte, entstand schliesslich 1864 eine Brücke; es handelte sich um eine dreijochige Kastenbrücke aus Stahlgitterwerk (MÜLLER 1982: 29-35; SCHNEIDER 1986: 181-185). Mit dieser ersten festen Reussbrücke zwischen Bremgarten und Sins wurde erstmals auch ein Brückenschlag zwischen dem Freiamt und dem Knonaueramt vollzogen.

GELÄNDE Aufnahme 22. August 1995 / do

Zwischen Türmelen und Birri besteht ein Fahrweg mit mässigem Gefälle auf altem, gewundenem Verlauf. Er beginnt als 1,8 m breiter Feldweg mit Verschleissschicht, führt bei einer neueren Einfamilienhaussiedlung an der Hauptstrasse über ein asphaltiertes Erschliessungssträsschen und kreuzt beim alten Bildstock die Hauptstrasse; zwischen der "Krone" und der "Linde" besteht er aus einem geschotterten, 2 m breiten Feldweg. Im Wäldchen westlich von Birri besteht noch ein älterer, um 1,5 m breiter, unbenutzter Erdweg; er mündet gegen Birri durch einen Hohlweg aus, der bereits weitgehend aufgefüllt ist. In Birri ist die Verbindung stark von der heutigen Hauptverkehrsstrasse geprägt, die bis P. 383 den alten Verlauf begradigt übernimmt; ausserorts ist sie von Birken gesäumt. Erwähnenswert sind einige Wegbegleiter.


Das Wirtshaus zur "Linde" am Hangfuss dürfte, nach dem Wirtshausschild zu schliessen, aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen.

Einzigartig ist der holzgeschnitzte Bildstock im Dorf, der 1809 geschaffen und 1952 erneuert worden ist; seine Bildnische birgt ein Andachtsbild der Muttergottes, das wohl aus dem späten 17. Jahrhundert stammt (vgl. GERMANN 1967: 20 und Abb. 20). Er wird von Platanen und Birken flankiert. Abb. 1 (do, 5. 9. 1995)

Bei den Vordererlen steht etwas abseits der Strasse ein Balkenkreuz mit gefasten Kanten und zugespitzten Armen auf gestuftem Sockel; es besteht aus Sandstein. Die Sockelinschrift lautet: "Gelobt sei Jesus Christus / Gemeinde Birri 1897".

IVS AG 1866 INVENTAR HISTORISCHER IVS Dokumentation