Die Fähre

Aus Ottenbach
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Die Fährleute und die Kiesschiffer von Ottenbach

Übersichtsplan der Reussbrücken von Sins bis Bremgarten.
Auf der Sonderbundskarte von Heinrich Denzler 1847, ist das Fährseil oberhalb der Schiffbrücke eingezeichnet
Historische Aufnahme der Fähre in Stilli an der Aare

Da früher in unserer Gegend keine Brücken über die Reuss vorhanden waren, wurden an diversen Orten mit Fähren Leute, Wagen, Pferde, Vieh und Waren über die Reuss transportiert.

Bekannt ist, dass bereits im 16./17. Jahrhundert in Bremgarten, Lunkhofen-Rottenschwil, in Ottenbach und in Rickenbach- Merenschwand solche Fähren in Betrieb waren, zum Teil mit öffentlich bekannten Fährrechten. Oft gab es Streit zwischen den Fährenbesitzern und Gemeinden wegen der Konkurrenzierung, da von den Fährenbenützern Gebühren zu entrichten waren.

Anstelle des Hauses mit dem Restaurant "Reussbrücke" in Ottenbach stand früher ein so genanntes Fährhaus, das der Korporationsgemeinde Ottenbach gehörte, die eine Personen- und eine Karrenfähre in Betrieb hatte, damit die Ottenbacher ihren grossen Landsitz jenseits der Reuss bebauen und nutzen konnten.

Alle drei bis fünf Jahre wurde das so genannte Reuss-Fahr dem meistbietenden Pächter aus Ottenbach auf einer öffentlichen Gant zugeschlagen. Der Fährmann wohnte mit seiner Familie im Haus an der Reuss und war nebenbei mit etwa einem Juchart Land und einer kleinen Scheune mit Stall noch Kleinbauer. Der Pächter musste der Korporationsgemeinde jährlich für die Pacht den erganteten Bargeldbetrag bezahlen für das Fahr, die Liegenschaft und das Land. Für den Fährdienst durfte er von den Benützern, die von der Korporationsgemeinde festgelegten Gebühren in den eigenen Sack kassieren Im Heuet mussten etwa 400 Fuder nach Ottenbach übersetzt werden.

1796 gab es wieder Streit zwischen den Merenschwandern und den Ottenbachern. Der Landvogt von Merenschwand beklagte sich beim Landvogt in Knonau, dass die Ottenbacher - denen sie immer ihr Fährrecht abgesprochen hatten - unerlaubt Personen, Vieh und Wagen übersetzten. Es nützte alles nichts, die Ottenbacher betrieben weiterhin ihre eigene Fähre.

Die ersten Bemühungen bei den Behörden für den Bau einer Reussbrücke waren erfolglos. 1798 wurde endlich in Bern ein Beschluss gefasst, die bei einzelnen Fähren bestehenden Vorrechte aufzuheben. Die Merenschwander und Ottenbacher hatten nun die gleichen Rechte zum Fährbetrieb.

Die Streitereien und Schikanen gingen aber auch im 18. Jahrhundert weiter. Den Ottenbachern wurde der Vorwurf gemacht, auf ihrer Fähre zollpflichtige Handelsware wie Roggen usw. vom Kanton Zürich in den Aargau zu transportieren; dies sei nur der Fähre in Rottenschwil gestattet.

1828 wurde dann die Zollerhebung auf den Waren ganz aufgehoben. Im gleichen Jahr baute die Korporationsgemeinde an der Reuss ein neues Fährhaus. 1845 wurde an den Regierungsrat in Zürich erneut ein Gesuch gestellt für den Bau einer Brücke.

1862 noch vor Baubeginn an der ersten Brücke in Ottenbach wurde das Reuss-Fahr zum letzten Mal öffentlich vergantet. Für den jährlichen Betrag von Fr.1 260.- wurde das Fährrecht mit Fährhaus, Scheune, Stall und Land dem Bernhard Hegetschweiler aus Ottenbach zugeschlagen. Zum Inventar gehörten 1 Wagen-, 1 Hand- und ein Grienschiff samt Fährseil und Ausrüstung. Der Fährenunterhalt ging immer zu Lasten der Korporationsgemeinde.

In den Bedingungen für den Fährmann stand wörtlich: Der Pächter bezieht den auf der Tafel am Fährhaus festgesetzten Tarif, soweit die Hinüberzuschiffenden keine Gemeindegenossen sind, oder auf die der Artikel 10 des Gantrodels keine Anwendung findet.

Die Preise:

Für so genanntes Privatfuder 25 Rappen, für Fuder, welche zur Betreibung der häuslichen Bedürfnisse erachtet werden 40 Rappen, für Fuder zum Bau der 1. Reussbrücke 25 Rappen. Wenn notwendig, ist der Korporationsmauser mit dem Handschiff gratis zu übersetzen.

Viele Korporationsmitglieder arbeiteten im Winter monatelang mit dem Grienschiff an den, laut Gemeindegesetz von der Korporation, unentgeltlich zu erbringenden Ufersanierungen. Diese Arbeiten dienten dem Schutz vor Landüberschwemmungen. Auf der Zürcher Seite mussten ständig 3 300 Fuss und jenseits 4 800 Fuss Reusswehrungen instand gehalten werden. Die Korporationsmitglieder waren demzufolge in der Lage, auch mit schwer beladenen Kiesschiffen auf der Reuss zu manövrieren.

Mit der Eröffnung der neuen Reussbrücke im August 1864 wurde der Jahrhunderte dauernde Fährbetrieb in Ottenbach eingestellt. Die Wagenfähre samt Drahtseilen usw. wurden im November 1864 an Johannes Trottmann in Rottenschwil verkauft. Da das Grienschiff, das man auch tageweise mieten konnte, weiter in Betrieb blieb, kaufte die Korporationsgemeinde von den Fährmännern Gebr. Schneebeli in den Steinern noch drei Ruder für total 25 Franken. Einheimische bezahlten 5 Franken und Auswärtige 6 Franken Miete pro Tag für das Grienschiff.

1871 wurde beim Schiffmacher Maurer in Beckenried ein neues Schiff bestellt, jedoch mit der Bedingung, dass er die Eisenbeschläge vom alten Schiff wieder verwenden müsse. Mit der Anschaffung eines neuen Grienschiffes blieb das Rudern und Stacheln in Ottenbach weiterhin erhalten, bis 1888 15 Unentwegte den Pontonier- Fahrverein Ottenbach gründeten.

Auf den 1. Januar 1874 verkaufte die Korporationsgenossenschatt für Fr. 6000.-das ehemalige Fährhaus samt einem Juchart Land an den ehemaligen Pächter Bernhard Hegetschweiler.

Autor: Wilfried Leutert

Quelle: Wilfried Leutert, 100 Jahre Pontonierfahrverein Ottenbach 1888-1988, Letzi- Druck -Ottenbach - Dorf an der Reuss Zürich

Mehr über den Autor Wilfried Leutert erfahren bei >>>Leutert-Kress Wilfried 1920-2010

Bearbeitung: Übersichtsplan und Sonderbundsplan Peter Eichhorn

Von der Fähre in Ottenbach sind keine Zeichnungen oder gar Fotografien bekannt. Nach dem obigen Bericht von Wilfried Leutert muss die Möglichkeit bestanden haben, mit kleinen beladenen Fuhrwerken auf die Fähre zu fahren. Die Fähre von Stilli ist in einem Artikel der Aargauerzeitung vom 4.12.2013 beschrieben. Die Fotografie stammt aus diesem Artikel http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/brugg/wie-im-dorf-einst-fuenf-familien-mit-der-faehre-wirtschaftlich-aufbluehten-126009102

Ergänzungen und Korrekturen an peter.eichhorn@gmx.ch


1825. Alt-Friedensrichter Jakob Funk von Ottenbach ZH in der Reuss tödlich verunglückt

Der Baierische Landbote

Redigiert und herausgegeben von Dr. Karl Friedrich August Müller in München

München. Donnerstag, den 31.März 1825. Nro. 39.

Allerley

Um einen im Dorfe Merischwanden gekauften Ochsen über die Reuss nach Ottenbach, im zürcherischen Oberamt Knonau, zu bringen, traf am 14. März Nachmittags der Alt-Friedensrichter Jakob Funk von Ottenbach bei der dortigen Fähre ein. Die Fähre stieß vom Ufer, als der Funk noch beschäftigt war, den eingeschifften Ochs, den er am Stricke hielt, die gehörige Stellung zu geben. Das Thier aber warf störrisch seinen Führer über die Seitenwand des Schiffes rücklings in den Strom, und von ihm am Stricke gehalten, springt der Ochs selbst augenblicklich gleichfalls in’s Wasser. Der Fährmann wirft sich auf das Genick des Thieres, um von da aus den Funk zu erreichen, was aber ihm nicht gelingt, da jener zwischen den Vorderbeinen des Thieres festgehalten ist. Nach widerholten vergeblichen Wendungen kehrt der Fährer zu seinem Schiff zurück; sobald er jedoch wahrnimmt, dass der Ochs sich dem Lande nähert, der nachgeschleppte Funk aber den Strick fahren lässt und vom Wasser gehoben wird, springt er neuerdings in die Fluth, erreicht den Verunglückten, fasst ihn an der Brust und sucht ihn empor zu ziehen; er vermag aber den schweren Körper nicht sattsam zu heben und muss ihn wieder fahren lassen. Zum zweitenmal auf’s Schiff zurückgehrt, fährt er damit stromabwärts dem Verunglückten nach.

Als dieser von den Ästen einer im Strome liegenden Tanne angehalten wird, erfasst er den Körper und vermag nun auch, mit Hülfe zweier, inzwischen in einem Nachen herbei gefahrenen, Männer, ihn vollends aus dem Wasser zu ziehen. Kein Lebenszeichen war übrig, die Männer hatten aber eine vom Sanitätskollegium kürzlich verteilte Anleitung zur Rettung von Scheintodten in frischem Gedächtniss: sie handelten danach, und unter ihren zweckmässigen Reibungen kehrten Leben und Athem zurück; vom Ufer ward Funk in die nahe gelegene Mühle getragen; es wurden hier von der Haushaltung des Müllers Beerli, Bäder und Betten und was sie vermochte, menschenfreundlich dargreicht, und alles Erforderliche von den Umstehenden angewandt, denen der Verunglückte vielfältig dankte, aber auch das Gefühl seines nahen Todes ausdrückte.

Die Seinigen und sein Seelsorger eilten herbei und er hat mit ihnen auch gesprochen; gegen 7 Uhr verstarb er aber in Folge der erhaltenen Beschädigungen. Das Sanitätskollegium hat, nach angehörtem amtlichen Bericht über diesen Unglücksfall, dem wackeren Fährmann, Jakob Sidler von Ottenbach, für den bewiesenen muthvollen Eifer zur Rettung des verunglückten ein besonderes Zeichen seine Dankes übergeben und hinwieder die Haushaltung des Müllers Beerli eine Belohnungsurkunde zustellen lassen.


Transkribiert und bearbeitet von Peter Eichhorn 10.9.2015


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